Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe soll auf Grundlage des neuen EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Erstmals sollen bei der Vergabe von
Öffentliche Aufträge sollen barrierefreie Informationstechnik sicherstellen
