Unabhängige Prüfstellen

Die Prüfstellen des BIT inklusiv Netzwerks haben sich auf einheitliche Testverfahren und Qualitätsstandards verständigt. Darüber hinaus agieren sie unabhängig.

Software-Test

Mit dem Software-Test werden Programme mit grafischer Benutzeroberfläche auf ihre Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen getestet.

Im Prüfverfahren werden lediglich die Funktionen der Anwendungssoftware und ob diese Funktionen des Betriebssystems einschränkt, geprüft. Funktionen, die durch das Betriebssystem bereitgestellt werden, werden nicht geprüft.

Der BIT inklusiv Softwaretest eignet sich zum Beispiel zur Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit von Anwendungssoftware, die für den Arbeitsplatz entwickelt wurde.

Die Überprüfung der BITV-Konformität basiert auf den Anforderungen der EU-Richtlinie EN 301 549 Kapitel 11 in der Version 3.2.1.
Anwendbarkeit

  • Plattform-Software
  • Software, die eine Benutzeroberfläche bereitstellt,
  • Autorentools
  • Software, bei der es sich um eine assistive Technologie handelt

Die Anforderungen für des Softwaretests gelten nicht für Webseiten. Ebenso nicht für Software, die in eine Webseite integriert ist.
Wird eine Anwendung durch den BITV-Softwaretest einer BIT-inklusiv-Prüfstelle als BITV-konform bewertet, kann das BITV-Softwaretest- Siegel verwendet und veröffentlicht werden. Auf Wunsch kann die Software auf der Website des BIT-inklusiv-Netzwerks genannt werden.

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App-Test

Geprüft werden mobile Applikationen für die Betriebssysteme iOS und Android. Die Vorgehensweise ist ein manueller Blackbox-Test und nicht für automatisierte Testszenarien geeignet. Weiterhin setzt das Vorgehen die vollständige Schnittstellenfähigkeit der Mobile App zu den assistiven Systemen der Betriebssysteme voraus und ist somit nur für offene Funktionalität (Open Functionality) geeignet. Es ist ausschließlich für Mobile Software-Apps geeignet, nicht für Applikationen, die zum Betrieb spezielle Hardware benötigen.

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PDF-Test

Im PDF-Test werden die PDF-Dokumente sowohl mit dem Prüftool PAC als auch mit einer Sichtprüfung unter Einsatz assistiver Technologien und visueller Kontrolle geprüft. Nur so kann sichergestellt werden, dass die visuell erfassbaren Informationen umfassend und korrekt getaggt wurden.

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Berichte

Für den Test und die Berichtslegung sind die Prüfstellen eigenständig verantwortlich. Alle Prüfberichte enthalten mindestens folgende Angaben:

  • verwendetes BIT-inklusiv-Prüfverfahren,
  • beteiligte Prüferinnen und Prüfer,
  • Prüfungszeitraum,
  • Prüfgegenstand
    inklusive Versionsnummer und Beschreibung der Use-Cases,
  • Gesamtbewertung in Textform (Zusammenfassung),
  • Auflistung aller Prüfschritte mit Bewertung,
  • Nennung der Prüfumgebung, z. B. Betriebssystem, verwendete assistive Technologien, Prüftools (z.B. Colour Contrast Analyser, Accessibility Insights, etc.)

Darüber hinaus verantwortet jede Prüfstelle die Gestaltung und das Format des Prüfberichts selbst.

Bewertung

Die WCAG 2.2 unterscheidet lediglich zwischen konform und nicht konform. Website, Software, App oder PDF-Dokument gelten als barrierefrei, wenn alle anwendbaren Prüfpunkte konform sind.

Die bei einem Test gefundenen Fehler haben in der Regel unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Nutzbarkeit. Aus diesem Grund werden in den Berichten folgende Abstufungen verwendet.

KonformitätSoftware-TestApp-TestPDF-Test
KonformErfülltErfülltErfüllt
Leichte EinschränkungLeichte EinschränkungLeichte Einschränkung
Nicht konformEinschränkungEinschränkungEinschränkung
BarriereBarriereBarriere
BlockadeBlockadeBlockade
Nicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbar