Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe soll auf Grundlage des neuen EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet werden.

Erstmals sollen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch den Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden.

In den Eckpunkten zur Reform des Vergaberechts heißt es dazu: „Bei jeder Beschaffung, die von Menschen genutzt wird, müssen – außer in ordnungsgemäß begründeten Fllen – die technischen Spezifikationen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit erstellt werden. Bei der Wertung der Angebote in einem Vergabeverfahren wird ein mögliches Kriterium ‚Design für Alle‘ sein.“ Vorerst werden die Vorgaben eines neuen Vergabeverfahrens nur für EU-weite Ausschreibungen gelten. Allerdings ist vorgesehen, nach Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien zeitnah den Anpassungsbedarf für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte zu prüfen.

Foto von Verena Bentele
Verena Bentele,
Foto von Tom Maelsa

In einer Pressmitteilung vom 8. Juli begrüßt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, dass das Kriterium der Barrierefreiheit in das Vergaberecht aufgenommen werden soll. „Barrierefreiheit ist ein entscheidender Schlüssel in Richtung konsequenter Teilhabe“, stellt Bentele fest und hofft, dass die jetzt auf den Weg gebrachten Änderungen eine große Chance eröffnen, Barrierefreiheit auch im Bereich der privaten Wirtschaft in deutlichen Schritten voranzubringen. Die konsequente Umsetzung der EU-Richtlinien stelle sicher, dass Aufträge von Anfang an barrierefrei konzipiert und die Produkte und Dienstleistungen von Menschen mit Behinderung genutzt werden können. Klar sei aber auch, von Barrierefreiheit und dem ‚Design für Alle‘ profitierten alle, betont Bentele.

Die EU-Vorgaben sehen auch vor, dass die beauftragte Softwareentwicklung grundsätzlich barrierefrei zu erfolgen hat. Grundlage hierfür ist der europäische Standard EN 301 549 – Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe, dessen Basis die die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind.

Öffentliche Aufträge sollen barrierefreie Informationstechnik sicherstellen