Bisher befassen sich Accessibility-Experten vorwiegend mit dem Internet, aber auch andere Plattformen kommen langsam ins Blickfeld, u.a. mobile Apps und klassische Anwendungssoftware. Mit dem BITi-Test liegt ein noch relativ neues Instrumentarium zur Beurteilung der Barrierefreiheit von Anwendungssoftware vor. Der BITi-Test stellt eine Prüfanleitung und eine Arbeitsumgebung für den Expertentest zur Verfügung, in ähnlicher Weise wie der bekannte BITV-Test für Websites. Der BITi-Test wurde für kompilierte Software unter MS Windows entwickelt, kann aber auch für browserbasierte Anwendungen eingesetzt werden. Die Übertragung auf weitere Plattformen ist angedacht.

Ressourcen

Die Prüfverfahren des Projekts BIT inklusiv sind dokumentiert unter der URL https://biti-wiki.de. Hinter der Website steht eine Online-Anwendung, die angemeldeten Nutzern eine Arbeitsumgebung für die Erfassung und Auswertung von Prüfungen zur Verfügung stellt. Das Prüftool kann mehrere Prüfkataloge verwalten, so gibt es neben dem hier beschriebenen Verfahren für Anwendungssoftware auch ein Verfahren zur PDF-Prüfung.

Für die öffentliche Diskussion wurde unter https://biti-wiki.de ein Wiki eingerichtet. Hier sind der Prüfkatalog und das Rahmenverfahren auf einfache Weise nachzuschlagen. Angemeldete Nutzer können durch die Kommentarfunktion Anmerkungen hinterlassen, die in die Weiterentwicklung des Verfahrens eingehen. Weiterhin bietet das Wiki eine Umgebung für die Dokumentation diskussionswürdiger Testfälle.

Beteiligte

An der Ausarbeitung des BITi-Tests für Anwendungssoftware haben zahlreiche Experten für Barrierefreie Informationstechnik mitgewirkt. Die beauftragten Mitarbeiter Detlef Girke und Brigitte Bornemann wurden von einem ehrenamtlichen Expertengremium begleitet. Hervorzuheben sind die Softwarehersteller SAP und T-Systems, die Hilfsmittelhersteller Papenmeier und Baum, die technische Redaktion doctima, auch einzelne blinde Programmierer, die eigene Beiträge beisteuerten. An der Diskussion beteiligten sich Vertreter der Integrationsämter, von Berufsförderungswerken, Hochschulen und IT-Dienstleistern, die hier nicht einzeln genannt werden können. Ihnen allen gebührt Dank dafür, dass sie ihre Expertise in das gemeinsame Werk eingebracht haben.

Der BITi-Test war Ende 2016 abgeschlossen und wurde im Oktober 2016 in Form eines Workshops im Berufsförderungswerk Würzburg der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Aus den an der Entwicklung Beteiligten gründete sich das BIT inklusiv Netzwerk, kurz BITi-Netzwerk, das heute das Verfahren pflegt und eine qualitätsgesicherte Anwendung organisiert. Das BITi-Netzwerk ist offen für neue Mitglieder.

Informelle Arbeitszusammenhänge bestehen mit dem Projekt BIK Barrierefrei Informieren und Kommunizieren, das seit 2002, ebenfalls gefördert vom BMAS und durchgeführt unter Beteiligung des DVBS, den bekannten BITV-Test entwickelt hat, ein Prüfverfahren zur Feststellung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Internetangeboten. Mehrere Beteiligte engagieren sich in beiden Netzwerken.

Gesetzliche Anforderungen

Eine Verpflichtung auf Barrierefreiheit wird durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) begründet, das für staatliche Einrichtungen und andere „Träger öffentlicher Gewalt“ auf Bundesebene gilt. Das BGG besteht seit 2002 und wurde im Dezember 2016 novelliert.

Barrierefreie Informationstechnik wurde im BGG zunächst im Verhältnis des Staates zu den Bürgern postuliert, also in der öffentlichen Kommunikation durch Websites und andere digitale Veröffentlichungen wie CDs und jetzt auch mobile Apps. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kommen erst in der Novelle des BGG von 2016 ins Blickfeld. Im § 12 BGG gibt es einen neuen Abs. 2, der beschreibt, dass auch die interne Kommunikation der Behörden durch Intranet und Verwaltungsverfahren schrittweise barrierefrei zu machen ist. Dieser revolutionäre Passus des BGG, der erstmals auch betriebliche Software mit dem Postulat der Barrierefreiheit belegt, ist in der IT-Fachöffentlichkeit bisher wenig bekannt. Dies mag an den sehr großzügig angesetzten Übergangsfristen liegen. Erst im Juni 2021 sollen die verpflichteten Behörden einen Bericht und verbindliche Umsetzungspläne zur Barrierefreiheit ihrer internen Verwaltungsabläufe vorlegen.

Auch die Beschaffungsrichtlinie des öffentlichen Dienstes sieht seit der EU-Richtlinie 2014/24 die Barrierefreiheit als wesentliches Qualitätsmerkmal aller zu beschaffenden Produkte und Dienstleistungen vor. Jedoch wurde bei der Umsetzung in deutsches Recht im April 2016 versäumt, ausreichende technische Spezifikationen verpflichtend zu machen. So konnte die Novelle nicht die von den Behindertenverbänden erhoffte Initialzündung für die Beschaffung barrierefreier IT im öffentlichen Dienst sein.

Der BITi-Test setzt die in diversen Standards vorliegenden technischen Spezifikationen für barrierefreie Software in ein handhabbares Bewertungsinstrument um. Er wird spätestens dann auf breiter Basis zum Einsatz kommen, wenn zum Ende der Übergangszeit von § 12 Abs. 2 BGG Berichte zum Stand der Barrierefreiheit von Verwaltungsverfahren fällig werden.

Richtlinien und Standards

Der BITi-Prüfkatalog für barrierefreie Software basiert im Kern auf den Standards EN 301549 und ISO 9241-171. Punktuell wurden weitere Standards herangezogen.

EN 301549 Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen in der EU

EN 301549 ist der EU-Standard für barrierefreie Informationstechnik, zuerst veröffentlicht im Februar 2014. Der Standard wurde als Basis eines europaweit harmonisierten Prüfverfahrens im Rahmen der Beschaffungen im öffentlichen Dienst angelegt. Er kann als ein Mindeststandard für barrierefreie IT-Produkte gelten.

EN 301549 betrifft die gesamte Informations- und Kommunikationstechnik incl. Telefon, Fotokopierer und Fernsehen, und lehnt sich hierin an die amerikanische Richtlinie Section 508 an. Die Teile 9 (Web), 10 (Dokumente) und 11 (Software) sind im Wesentlichen gleichgezogen mit den vom W3C herausgegebenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, Level AA. Darüber hinaus werden Spezifikationen aus ISO 9241-171 aufgenommen.

Im BITi-Test wurden die folgenden Abschnitte von EN 301549 ausgewertet:

  • 11.1 – 11.4: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust (= WCAG)
  • 11.5 Interoperabilität mit Assistenztechnologie
  • 11.7 Benutzerpräferenzen
  • 12.1 Produktdokumentation

ISO 9241-171 Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software

Während EN 301549 als Mindeststandard gelten kann, bietet ISO 9241-171 eine Basis für erweiterte Anforderungen an barrierefreie Software. Durch seine Einbindung in ISO 9241, den Standard für Ergonomie der Mensch-System-Interaktion, enthalten die Leitlinien auch Spezifikationen für eine vertiefte Usability. Die Software-Instanzen Eingabe und Ausgabe sowie die Sinnesmodalitäten Sehen, Hören, Tasten werden durchgearbeitet, das Zwei-Kanal-Prinzip wird konsequent angewendet. Bei der Tastaturbedienung wird ein Effizienzprinzip eingeführt, das in WCAG keine Entsprechung findet. Die Mausbedienung ist in WCAG ebenfalls nicht geregelt. Das Prinzip der Individualisierbarkeit, aus dem EN 301549 einige Aspekte entlehnt, wird breit entfaltet. Die insgesamt 142 Richtlinien sind sehr detailliert und enthalten eine Fülle an Beispielen.

Die Leitlinien haben allerdings auch ihre Schwächen. Der ältere Stand der Technik zeigt sich u.a. darin, dass die Ebenen der Systemarchitektur – Plattform, Anwendungssoftware, Hilfstechniken – ineinander übergehen. Es gibt Spezifikationen, die Betriebssystemstandard geworden sind (Anwendungsfenster per Tastatur ansteuern), neben anderen, die heute in ihrer Sinnhaftigkeit fraglich erscheinen (grafische Darstellungen vom Benutzer anpassen lassen). Die Systematik von ISO 9241-171 ist nur begrenzt geeignet, als Basis eines Prüfverfahrens für Anwendungssoftware zu dienen.

Konformitätsstufen des BITi-Tests

Der BITi-Test orientiert sich in seinem Aufbau an EN 301549 und ergänzt diesen Mindeststandard um eine ergonomisch erweiterte Prüfstufe, die sich aus ISO 9241-171 sowie aus WCAG Level AAA und weiteren Standards speist.

Insgesamt gliedert sich das Verfahren in 3 Prüfstufen:

  • Stufe 0: Praxistauglichkeitstest – ein Satz von 11 Prüfschritten, der als niedrigschwelliges Verfahren zu Beratungszwecken eingesetzt werden kann. Eine Konformitätserklärung ist hiermit nicht verbunden.
  • Stufe 1: Konformität mit EN 301549 – 26 Prüfschritte – genauer gesagt sind es die Stufen 0 und 1 gemeinsam, also 37 Prüfschritte, die ein Prüfsiegel „barrierefreie Software“ als Mindeststandard begründen.
  • Stufe 2: Ergonomische Ergänzungen –19 Prüfschritte – erweiterte Prüfstufe für gute Benutzbarkeit von barrierefreier Software.

Insgesamt hat das Verfahren in der gegenwärtigen Ausbaustufe 56 Prüfschritte.

Beispiel: der Prüfplan der Stufe 0

I Sichtprüfung bei normaler Darstellung

  • 1.01.0 Ausreichender Kontrast
  • 1.03.0 Verzicht auf Bewegung, Blinken und Flackern
  • 1.04.0 Ton ist steuerbar
  • 1.11.0 Alternativen für Abbildungen und Multimedia-Inhalte

III Bedienung mit Tastatur

  • 3.01.0 Tastaturbedienung für Bedienelemente
  • 3.03.0 Direktzugriff auf Funktionsbereiche
  • 3.07.0 Sinnvolle Fokus-Reihenfolge
  • 3.11.0 Vollständige Dokumentation der Tastaturbefehle

IV Darstellung im Screenreader

  • 4.01.0 Wiedergabe von Text
  • 4.02.0 Name für grafische Bedienelemente und Anzeigen
  • 4.04.0 Name für Gruppen von Elementen

Die Lücken in der dargestellten Systematik verweisen auf einen weiteren Aspekt, der im Folgenden ausgeführt wird: die Gliederung des Prüfkatalogs erfolgt nach Bearbeitungsmodalitäten.

Der Prüfkatalog

Der Test von Software hat eine weitaus größere Komplexität zu bewältigen, als dies bei statischen Inhalten der Fall ist. Während der BITV-Test ein Erfolgskriterium für eine gesamte HTML-Seite bewertet, würde dies den Softwaretester überfordern. Ein besonderes Merkmal von Software ist der Prozesscharakter, der nur durch eine kleinschrittige Aufzeichnung des zu testenden Szenarios zu beherrschen ist. So hat der Softwaretester zwei Listen abzuarbeiten, die Arbeitsschritte des Szenarios und die Erfolgskriterien des Standards, deren Punkte im Prinzip kreuzweise zu kombinieren sind – eine unüberschaubare Datenflut. Der BITi-Test hat eine Lösung für dieses Problem gefunden, indem der Prüfkatalog nach dem praktischen Ablauf der Prüfung und nicht, wie der BITV-Test, nach dem Standard gegliedert ist.

Bearbeitungsmodalitäten

Der Prüfkatalog des BITi-Tests folgt den verwendeten Prüftools bzw. Bearbeitungsmodalitäten. Er gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • I Sichtprüfung bei normaler Darstellung
  • II Bedienung mit Zeigegeräten (Maus, Touch)
  • III Bedienung mit Tastatur
  • IV Darstellung im Screenreader
  • V Personalisierte visuelle Darstellung
  • VI Personalisierte Eingabe
  • VII Standardkonforme Programmierung

Durch diesen Aufbau stellt der Prüfkatalog eine Anleitung für den Ablauf der Prüfung bereit. Praktisch zusammenhängende Prüfpunkte werden gruppiert, so dass die Anzahl der Durchläufe durch das Szenario reduziert werden kann, im Idealfall auf einen Durchlauf je Modalität.

Beispiel: Prüfschritte mit Zeigegeräten (Maus)

  • 2.01.2 Ausreichende Größe von Schaltflächen
  • 2.02.2 Sichtbare Rückmeldung
  • 2.03.1 Bewegte Inhalte sind steuerbar
  • 2.04.1 Zeitbegrenzungen sind anpassbar
  • 2.05.2 Fortsetzen nach Unterbrechungen
  • 2.06.1 Ausreichende Anweisungen für Benutzereingaben
  • 2.07.1 Hilfen bei Fehleingaben
  • 2.08.2 Rückgängig / Undo
  • 2.09.2 Rechtschreibkontrolle für Texteingaben

Die Nummern der Prüfschritte sind wie folgt aufgebaut:
Modalität – Laufende Nummer – Konformitätsstufe.

Zur Modalität „Maus“ ist klarzustellen, dass nur in den ersten beiden Punkten die Barrierefreiheit der Mausnutzung gemeint ist. Bei den weiteren Prüfpunkten geht es um die Programmbedienung generell, ohne besondere Rücksicht auf ein Eingabegerät, die aber durchschnittliche Nutzer mit der Maus erledigen.

Der Bezug zum Standard ist in der Beschreibung der Prüfschritte gegeben, in der die jeweils zugrunde liegenden Erfolgskriterien referenziert sind. Wo die Zuordnung von Prüfschritt und Erfolgskriterium nicht 1:1 geleistet werden kann, gibt es Anweisungen zur Abgrenzung bzw. zur Überleitung. Beim Zuschnitt der Prüfschritte wurde Wert darauf gelegt, soweit möglich unabhängige und gleichwertige Einheiten zu bilden.

Das Testsystem

Das Rahmenverfahren des BITi-Tests mit Herstellerfragebogen, Testsystem, Anleitung für Szenarien, Bewertungsschema etc. kann hier leider nicht ausführlich dargestellt werden. Nur einige Aspekte sollen hervorgehoben werden.

Der BITi-Test in seiner jetzigen Ausbaustufe ist ein Verfahren für Anwendungssoftware unter MS Windows. Er beschränkt sich auf die klassische Desktop-Ausstattung mit Monitor, Tastatur und Maus. Technische Hilfen für Menschen mit Behinderungen, speziell Screenreader, werden installiert.

Es geht um kompilierte Software, d.h. der Quellcode ist nicht zugänglich, so dass Kriterien für die Standardkonformität des Codes, wie aus WCAG für HTML bekannt, nicht greifen. Während der BITV-Test für Websites zu großen Teilen auf Tools zur Code-Analyse zurückgreifen kann, gibt es im Software-Test nur einen vergleichbaren Prüfpunkt: mit dem Tool Inspect aus den Microsoft Entwicklertools (SDK) wird der Output der Software an die Accessibility-Schnittstelle sichtbar gemacht, so dass der Tester Name, Rolle und weitere Objektmerkmale der Bedienelemente überprüfen kann (Prüfschritt 7.02.1). Automatische Tests zur Barrierefreiheit von Software sind bisher nicht verfügbar.

Das BITi-Testverfahren stützt sich also im Wesentlichen auf die praktische Erprobung der Software in den diversen Bearbeitungsmodalitäten, wie oben beschrieben: Sichtprüfung, Bedienung mit Maus und Tastatur, Ansicht im Screenreader, im Großbildsystem, im Kontrastmodus. Diese praktische Sicht durch heuristisch aufbereitete Prüfanleitungen zu unterstützen, ist eine wesentliche Leistung des Verfahrens.

Fortentwicklung des Verfahrens

Der BITi-Test ist in seiner jetzigen Ausbaustufe ein Verfahren zur Beurteilung der Barrierefreiheit von kompilierter Anwendungssoftware auf MS Windows mit einer klassischen Desktop-Ausstattung und technischen Hilfen für Behinderte. In dieser Konstellation ist das Verfahren einsatzbereit und wird vor allem für betriebliche Verwaltungsanwendungen genutzt. Die Nachfrage nach Prüfungen ist im Moment allerdings noch überschaubar, was an der wenig dringlichen rechtlichen Situation liegen mag.

Man mag kritisieren, dass BIT inklusiv sich im ersten Ansatz auf eine schon relativ alte Plattform konzentriert hat. Dies hat aber auch seine Vorteile. Im BITi-Test für Anwendungssoftware versammeln sich Jahrzehnte von Praxiswissen zur Nutzung von Software durch Menschen mit Behinderungen, die das Verfahren auf eine solide Basis stellen. Die detaillierten Heuristiken und Prüfanleitungen sind ein technikunabhängiger Schatz, der von neuen Entwicklungen vielfach ausgewertet werden kann.

Neuentwicklungen von betrieblichen Anwendungen werden tendenziell auf neuer Plattform vorgenommen, als browserbasierte Webanwendungen oder als Apps für mobile Betriebssysteme. Das BITi-Netzwerk denkt also daran, das Verfahren für diese Plattformen anzupassen. Insbesondere steht die Ausarbeitung eines Abschnitts zur Touch-Bedienung auf der Agenda.

Für Web Applications ist der BITi-Test heute schon in Kombination mit dem BITV-Test sehr hilfreich. Während der BITV-Test den Aspekt der standardkonformen, semantisch korrekten HTML-Codierung abdeckt, liefert der BITi-Test die Heuristiken für die dynamischen, in Javascript codierten Aspekte von Webanwendungen, die letztendlich nur mit dem Screenreader angemessen überprüft werden können. Auch die effiziente Tastatursteuerung und die Formularvalidierung sind weiter ausgearbeitet als im BITV-Test. Der BITV-Test wird in letzter Zeit vermehrt für Webanwendungen nachgefragt, was seinen Geltungsbereich als Verfahren für informationsorientierte Internetangebote erklärtermaßen überreizt. Mit dem BITi-Test haben die Accessibility-Experten eine valide Ergänzung zur Verfügung. Perspektivisch wird es sinnvoll sein, beide Verfahren in einem neuen BITi-Prüfplan „Webanwendungen“ zusammenzuführen.

Ein Scoring ist im BITi-Test in der ersten Ausbaustufe nicht enthalten, d.h. es werden Bewertungen auf der Ebene einzelner UI-Elemente vorgenommen, ohne diese zu einem numerischen Gesamtergebnis zu verdichten. Dieser Schritt wird nun im BITi-Netzwerk nachgeholt, es werden verschiedene Algorithmen ausprobiert.

Nicht zuletzt soll die Ausbildung zertifizierter Tester erwähnt werden, die im BITi-Netzwerk erarbeitet wird. Die Prüfanleitungen kann im Prinzip jeder formlos nutzen, doch ein wachsender Kreis von qualitätsgesicherten Experten wird die Breitenwirkung und Nachhaltigkeit des Verfahrens fördern.

Dem BITi-Netzwerk ist zu wünschen, dass es kluge Entscheidungen trifft und bald neue Geldgeber findet. Das Potential für eine große Zukunft des Verfahrens ist jedenfalls vorhanden.

Literaturverzeichnis

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  • DVBS (o.J.) BIT inklusiv – Barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten. Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS), Marburg, www.bit-inklusiv.de
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  • DIAS (o.J.). Der BIK BITV-Test. DIAS GmbH, Hamburg, www.bitvtest.de
  • Molich, R. (o.J.). 230 Tips and Tricks for Better Usability-Testing, Nielsen Norman Group, www.nngroup.com
Brigitte Bornemann, BIT Informationsdesign GmbH
Brigitte Bornemann

Brigitte Bornemann ist selbständige Beraterin für Barrierefreiheit in Web und Software. Sie führt die Internetagentur bit.informationsdesign in Hamburg und ist bundesweit als Beraterin in Entwicklungsprojekten tätig. Seit 1988 arbeitet sie für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen.

Brigitte Bornemann engagiert sich im Arbeitskreis Barrierefreiheit der German UPA und im Normenausschuss Software-Ergonomie/Accessibility des DIN. Sie bloggt gelegentlich im bit.blog und twittert als brigitteBIT.

Ihr Motto: „Barrierefreie Software kann entstehen, wenn von oben grünes Licht gegeben wird.“

Der Artikel „Der BITi-Test für barrierefreie Software“ von Brigitte Bornemann wurde erstmals veröffentlicht am 17. Mai 2017 auf Fronta11y, Aktionsseite des AK Barrierefreiheit der German UPA zum Global Accessibility Awareness Day. https://www.fronta11y.org/der-biti-test-fuer-barrierefreie-software/.

Der BITi-Test für barrierefreie Software