Die derzeitige Gesetzgebung reicht nicht aus, um die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen. Die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik (IT) in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen muss verbindlich in einem Gesetz geregelt werden. In dieser Forderung waren sich die rd. 130 Teilnehmerinnen
Gefordert wird die Umsetzung der UN-BRK

