Die derzeitige Gesetzgebung reicht nicht aus, um die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen. Die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik (IT) in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen muss verbindlich in einem Gesetz geregelt werden.

In dieser Forderung waren sich die rd. 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BIK[at]work-Fachtagung „Barrierefreie IT am Arbeitsplatz“ am 2. und 3. Februar 2012 in Hamburg einig. So gilt die BITV nur für Internetangebote von Bundes- und Landesdienststellen, und für das Testen von nicht webbasierten Anwendungen fehlt ein dem BITV-Test vergleichbares Testverfahren. Es ist also noch viel zu tun, bis die von der UN-BRK geforderte Inklusion Realität wird.

Bild Uwe Boysen, 1. Vorsitzender DVBS e.V.

Die Grundlagen zu den Workshops legten Referate zu Arbeitsschutzgesetzen und sozialrechtlichen sowie zu technischen Aspekten in Bezug auf Inklusion, in denen über die Verbesserung von Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Menschen diskutiert, Informationen über die Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen und Beispiele für verbindliche Vereinbarungen mit Arbeitgebern ausgetauscht wurden. Auch die Chancen und Grenzen der überarbeiteten BITV sowie von Desktoptests waren Workshopthemen. In seiner Ansprache forderte Uwe Boysen (Vorsitzender des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.) „ernsthafte Anstrengungen, um das SGB IX – und die Arbeitsschutzverordnungen auf ihre UN-BRK-Konformität hin zu überprüfen und anzupassen, die Behindertengleichstellungsgesetze fortzuentwickeln und Maßnahmen zur Entwicklung inklusiver Arbeitsbedingungen zu fördern.“ Und – so Uwe Boysen weiter: „Wir vermissen die Bereitschaft von Arbeitgebern, auf breiter Front ihre Arbeitsbedingungen zu humanisieren, um behinderten Menschen inklusive Teilhabe im Arbeitsleben zu ermöglichen, wie wir auch die Bereitschaft von Web-Dienstleistern vermissen, mit Verbänden behinderter Menschen Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit abzuschließen.“ Zu einem Höhepunkt der Fachtagung wurde die Überreichung von „Leuchttürmen“ an BIK[at]work-Partner, die sich für die barrierefreie IT am Arbeitsplatz vorbildlich engagieren. 15 „Leuchttürme“ wurden gemeinsam von Melanie Berger (zuständig im BMAS u. a. für Fragen der Barrierefreiheit) und BIK[at]work-Projektleiter Karsten Warnke überreicht. Besonders wichtig war Karsten Warnke und Hans-Joachim Krahl (Mitglied im Präsidium des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes) die Verleihung eines Leuchtturms an den Telefonischen HamburgService. „Während bundesweit durch die Einführung neuer IT-Anwendungen die Beschäftigung blinder und sehbehinderter Telefonistinnen und Telefonisten gefährdet ist, haben die Hamburger durch den Einsatz einer vorbildlichen Software zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und zeigen, dass inklusive Arbeitsbedingungen möglich sind,“ hebt Projektleiter Karsten Warnke hervor. Die Vorstellung der „Leuchttürme“ kann hier auf den BIK[at]work-Internetseiten nachvollzogen werden. Eine ausführliche Dokumentation der Fachtagung finden Sie unter dem Link: http://www.bik-work.de/service/fachtagung_2012.html. Text: Sigrid Meißner / Karsten Warnke

Gefordert wird die Umsetzung der UN-BRK