Menschen mit Schwerbehinderung stoßen bei der beruflichen Teil-habe immer wieder auf große Hürden. „Eine Ursache hierfür können auch unzugängliche IT-Anwendungen sein, die schwerbehinderte Menschen von einer konkurrenzfähigen Teilhabe am Berufsleben ausschließen“, so Ulrich Adlhoch, Leiter des LWL-Integrationsamtes Westfalen.
Damit dies anders wird, fördern die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) sowie das Bundessozialministerium das Projekt „BIT Inklusiv – barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten“. Auf der „Rehacare“ in Düsseldorf präsentieren die Integrationsexperten von LWL und LVR das Projekt am 10. Oktober in der Zeit von 11 bis 12 Uhr (CCD Süd, Halle 1, 1. OG, Raum 110).
„Die Einführung elektronischer Akten oder die Umstellung auf webbasierte Software, ohne dass die Standards für Barrierefreiheit in der IT und im „www“ beachtet werden, stellen Menschen mit Sehbehinderung vor große Probleme. Es ist dann oft sehr schwer, Arbeitsplätze für blinde oder sehbehinderte Beschäftigte zu sichern oder ihnen neue Arbeitsmöglichkeiten zu erschließen“, erklärt Michael Große-Drenkpohl, vom LWL-Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen. „BIT inklusiv“ verfolgt unter anderem das Ziel, Kompetenzzentren in Landesverwaltungen bei der barrierefreien IT-Gestaltung und den inklusiven Ansatz bei der Arbeitsplatzgestaltung zu unterstützen. Ein regionaler Schwerpunkt des Projektes ist Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es bereits das „Kompetenzzentrum Barrierefreie IT im Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen“, das die NRW-Landesverwaltung bei der barrierefreien IT-Gestaltung berät. „In NRW haben wir Kooperationspartner gefunden, die an einer dauerhaften Sicherstellung einer barrierefreien Informationstechnik interessiert sind“, freut sich Projektleiter Karsten Warnke. Leider sei es immer noch an der Tagesordnung, IT-Barrieren als ein individuelles Problem schwerbehinderter Beschäftigter zu sehen. Die Folgen seien bei komplexer werdenden IT-Anwendungen steigende Kosten und zunehmende Beschäftigungsvorbehalte von Arbeitgebern. „Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist jedoch eine Grundvo-raussetzung für inklusive Arbeitsbedingungen. In diesem Sinne müssen IT-Anwendungen bereits bei der Planung und Entwicklung an die Bedürfnisse aller Menschen angepasst werden“, fordert Warnke, der selbst von einer Sehbehinderung betroffen ist. Das Projekt „BIT inklusiv“ wird vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) durchgeführt. Der DVBS vertritt als Selbsthilfeorganisation das Interesse, schwerbehinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der Informationstechnik im Berufsleben zu sichern. Die Integrationsämter des LWL und des LVR unterstützen schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber bei der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit Beratungs- und Finanzierungs-angeboten setzen sie sich unter anderem für die Umgestaltung und Einrichtung barrierefreier Arbeitsplätze ein. Weitere Informationen gibt es hier: www.lwl-integrationsamt.de www.soziales.lvr.de www.dvbs-online.de www.it.nrw.de