Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung ein Autorenwerkzeug gem. Anforderung 8.1 enthält und Vorlagen verfügbar sind.

Wie wird geprüft

Mindestens eine Vorlage muss für die Erstellung von barrierefreien Inhalten (Webseiten oder Nicht-Web-Dokumente) :

  • geeignet, 
  • verfügbar und 
  • entsprechend gekennzeichnet sein.

Zu prüfen ist daher, ob

  • mindestens eine Vorlage als “barrierefrei” gekennzeichnet ist
  • die Vorlage ausgewählt werden kann
  • die Vorlage die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt bzw. die enthaltenen Elemente korrekt ausgezeichnet sind, bspw. Überschriften, Listen, etc.? (Siehe hierzu auch Anforderung 8.2 Erstellung barrierefreier Inhalte.)

Anforderung (Beschreibung)

Wenn ein Autorenwerkzeug Vorlagen zur Verfügung stellt, muss mindestens eine Vorlage, die die Erstellung von Inhalten unterstützt, welche mit den Anforderungen barrierefreier Webseiten oder barrierefreier Nicht-Web-Dokumente übereinstimmen, verfügbar und als solche gekennzeichnet sein.

Einordnung (Abgrenzung)

Die Barrierefreiheit des Autorenwerkzeuges selbst ist hier nicht Bestandteil der Prüfung, bspw. Tastaturbedienung, sondern nur der Inhalt der Vorlage.

Ist das Autorenwerkzeug Bestandteil der Prüfung (Use-Case) wird dies bereits in den Anforderungen der Bereiche 1 bis 5 geprüft.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.8.5 Templates
  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 9 Web
  • EN 301549 v3.2.1 Kap.10 Non-web documents