Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung ein Autorenwerkzeug gem. Anforderung 8.1 enthält.

Wie wird geprüft

Das Autorenwerkzeug der Anwendung muss die Erzeugung barrierefreier Web- und Nicht-Web-Inhalte (bspw. PDF-Dokumente) ermöglichen und den Nutzer dabei unterstützen.

Prüfen, welche Elemente in der Anwendung verwendet werden, die für die Barrierefreiheit relevant sind.

Beispiele für Elemente sind

  • Absätze
  • Schriftformatierung (fett, kursiv, etc.)
  • Überschriften
  • Tabellen
  • Bilder 
  • Videos
  • etc.

Beispiele

Schritt 1: Prüfen, ob die Inhalte barrierefrei gestaltet werden können. Bspw.

  • Überschriften
    Positiv: Überschriften können durch Auslösen eines Schalters ausgezeichnet werden.
    Negativ: Überschriften können nur durch Änderung der Schriftgröße optisch hervorgehoben werden.
  • Bilder
    Positiv: Alternativtexte können hinzugefügt/geändert werden. Auch ein leerer Alternativtext für Layoutbilder ist möglich. Der Nutzer wird auf die Bedeutung hingewiesen oder es gibt Beispiele.
    Negativ: Es gibt ausreichende keine Möglichkeit Alternativtexte hinzuzufügen oder die Eingabe von Text ist ein Pflichtfeld. 
  • Tabellen
    Positiv: Tabellenüberschriften (Zeilen oder Spalten) können ausgezeichnet werden.
    Negativ: Es gibt keine Möglichkeit Tabellenüberschriften auszuzeichnen.
  • Video
    Positiv: Dem Video können Untertitel manuell hinzugefügt oder nachbearbeitet werden.
    Negativ: Es gibt keine Möglichkeit Untertitel zu bearbeiten.

Schritt 2. Prüfung, ob eine Nutzerunterstützung vorhanden ist.
Bspw.

  • Hilfestellung am Element bzw. Schalter
  • Hilfestellung auf der jeweiligen Seite
  • eine allgemeine Hilfe zur Erstellung der Inhalte
  • eine Schulung für die Nutzer
  • etc. 

Anforderung (Beschreibung)

Autorenwerkzeuge müssen die Erstellung von Inhalten ermöglichen und anleiten, welche mit den Anforderungen für  Webinhalte oder Nicht-Webinhalte (Dokumente) übereinstimmen, soweit anwendbar.

Anmerkung: Autorenwerkzeuge dürfen sich auf zusätzliche Werkzeuge stützen, wenn die Konformität mit bestimmten Anforderungen von einem einzelnen Werkzeug nicht erreicht werden kann. Ein Videobearbeitungswerkzeug z. B. kann die Erstellung von Videodateien für die Verbreitung über Fernsehrundfunk und das Web ermöglichen, die Erstellung von Untertiteldateien für unterschiedliche Formate kann jedoch durch ein anderes Werkzeug bereitgestellt werden.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.8.2 Accessible content creation
  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 9 Web
  • EN 301549 v3.2.1 Kap.10 Non-web documents