Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität anwendbar.

Wie wird geprüft

Prüfen, welches Betriebssystem genutzt wird. Sofern ein aktuelles Windows, macOS, Linux mit z.B. Gnome-, KDE-, XFCE- oder Mate-Desktop, iOS oder Android genutzt wird, ist dieser Prüfschritt erfüllt, da all diese Betriebssysteme eine Accessibility API (Application Programming Interface) bereitstellen. Bei Webanwendungen ist zu prüfen, ob es für das System einen Browser gibt, der über eine Accessibilty API verfügt, die mit dem Betriebssystem in geeigneter Weise kommuniziert. Bis ca. 2020 war dies z.B. bei Firefox unter macOS nicht der Fall. Geprüft werden kann dies mit einer nachweislich barrierefreien Internetseite. Sofern mit Hilfsmitteln diese Seite problemlos genutzt werden kann, ist der Browser geeignet. In Einzelfällen (z.B. bei webbasierten SAP-Anwendungen) ist zu prüfen, ob es eine Browser-Empehlung gibt.
Werden „exotischere“ Betriebssysteme wie z.B. Solaris, BSD oder ReactOS eingesetzt, ist zu prüfen, ob es eine dokumentierte Accessibility-API für diese Betriebssysteme gibt. Dies geschieht am leichtesten, indem recherchiert wird, ob es einen Screenreader für das System gibt, oder ob, wie im Fall von ReactOS, Windows-Screenreader auf dem System ausführbar sind. Dies zu prüfen ist jedoch eher hypothetischer Natur, da in der Regel eines oder mehrere der oben genannten fünf Betriebssysteme verwendet wird bzw. werden.

Beispiele

Das Betriebssystem Windows bietet MSAA (Microsoft Active Accessibility), UIAutomation sowie iAccessible Accessibility-„Schnittstellen“, genauer Accessibility-APIs, die es Hilfsmitteln ermöglichen, unterschiedliche Parameter von Anwendungssoftware so auszulesen, dass sie von Menschen mit Behinderung genutzt werden kann.
Das Betriebssystem macOS nutzt NSAccessibiity für den gleichen Zweck.
Linux besitzt AT-SPI und ebenfalls iAccessible.

Anforderung (Beschreibung)

Besitzt ein Betriebssystem (ein Browser, eine Virtualisierungs-Software oder eine Remote Desktop-Umgebung) keine Accessibility-API, so ist das eine Blockade. Andernfalls ist dieser Prüfschritt erfüllt.

Warum wird das geprüft

Anwendungssoftware muss mit Hilfsmitteln interagieren können. Dafür muss das Betriebssystem, der Browser (bei Webanwendungen), die virtuelle Maschine oder auch ein Remote Desktop Client eine entsprechende API bereitstellen.Betriebssysteme müssen die Möglichkeit zur Installation und Ausführung von Hilfsmitteln bieten.

Dafür müssen dokumentierte Dienste zur Verfügung gestellt werden, so dass Anwendungssoftware so programmiert werden kann, dass sie diese Dienste nutzt und die Anwendungssoftware mit den Hilfsmitteln „kommunizieren“ kann. Konkret müssen Betriebssysteme Accessibility-Schnittstellen (genauer Accessibility APIs) zur Verfügung stellen, die von Anwendungssoftware in einheitlicher Form genutzt werden können.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.5.2.1 Platform accessibility service support for software that provides a userinterface
  • WCAG v2.1 Kap. 5.2.4 Only Accessibility-Supported Ways of Using Technologies