Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Links vorhanden sind.

Wie wird geprüft

Zunächst prüfen, ob alle Linktexte verständlich sind und vom Screenreader korrekt ausgegeben werden?

Feststellen, ob mehrere gleich benannte Links vorkommen. Screenreader aktivieren und feststellen, ob der Name des Links eindeutig angesagt wird. Falls dies nicht der Fall ist, überprüfen, ob eine Zusatzinformation leicht ermittelt werden kann, bspw. mit einem Bedienschritt.

Beispiele

  • Ein Formular ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die jeweils durch Link „bearbeiten“ für die Bearbeitung aktiviert werden. Der Screenreader gibt den Namen des Links aus und es kann mit einem Bedienschritt die Überschrift des Abschnitts ausgeben werden.
  • In einer Anwendung symbolisiert der Link „Hilfe“ die kontextsensitive Hilfe zu bestimmten Bereichen. Im Tooltipp wird jeweils das Hilfethema genannt.

Bewertung

Nicht eindeutige Linktexte sind eine Barriere oder eine Einschränkung, je nachdem wie aufwändig es ist, notwendige Zusatzinformationen zu ermitteln.

Anforderung (Beschreibung)

Der Zweck jedes Links kann allein aus dem Linktext oder aus dem Linktext zusammen mit seinem programmgesteuerten Linkkontext bestimmt werden, es sei denn, der Zweck des Links wäre für Benutzer im Allgemeinen nicht eindeutig.

Der Linktext identifiziert das Element und ist eindeutig. Wenn innerhalb eines Kontextes mehrere gleichartige Elemente vorkommen, sollte der Linktext durch die Umgebung unterscheidbar sein, oder es wird ein unterscheidendes Merkmal hinzugefügt.

Warum wird das geprüft

Screenreadernutzer lesen jedes Linkelement einzeln und sind auf den Namen des Elements angewiesen, um seinen Zweck zu erkennen. Daher sollten die Namen der Elemente innerhalb eines Kontextes eindeutig sein.

Wenn eine Linkbezeichnung mehrfach vorkommt, sollte ein Unterscheidungsmerkmal hinzugefügt werden, oder die erforderlichen Zusatzinformationen sollten aus dem Kontext einfach zu beschaffen sein.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.2.4.4 Link purpose (in context)
  • WCAG v2.1 Kap. 2.4.4 Link purpose (in context)