Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Texte als Bild implementiert sind.

Wie wird geprüft

Sichtprüfung, ob Grafiken verwendet werden, die Schriften enthalten um Information zu vermitteln.

Hinweis: Logos und Fotos werden hier nicht bewertet.

Beispiele

  • Ein Schalter ist mit einer Schriftgrafik beschriftet.
  • Überschriften werden durch Bilder dargestellt.
  • Texte werden durch verschnörkelte, grafische Custom Fonts dargestellt.

Anforderung (Beschreibung)

Webbasierte Software und Nicht-Web-Software mit offener Funktionalität

Wenn die verwendeten Technologien die visuelle Darstellung erreichen können, wird Text verwendet, um Informationen anstelle von Textbildern zu übermitteln, mit Ausnahme der folgenden:

  • Anpassbar: Die Schriftgrafik kann visuell an die Anforderungen des Benutzers angepasst werden.
  • Wesentlich: Eine bestimmte Darstellung des Textes ist für die übermittelten Informationen von wesentlicher Bedeutung.

Hinweis: Logos (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) werden als wesentlich angesehen.

Nicht-Web-Software mit geschlossener Funktionalität

Wenn die Software für Assistenztechnologien zum Vorlesen des Bildschirms geschlossen ist, muss sie dieses Erfolgskriterium nicht zwingend erfüllt werden. In diesem Fall ist es nicht nötig zu fordern, dass auf dem Bildschirm angezeigter Text in allen geschlossenen Funktionalitäten intern tatsächlich als Text dargestellt ist (wie in WCAG 2.1 festgelegt), vorausgesetzt, es besteht keine Interoperabilität mit Assistenztechnologie.

Warum wird das geprüft

Text soll als Text und nicht als Bild erzeugt werden, damit die Darstellung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden kann und assistive Technologien uneingeschränkt darauf zugreifen können.

Benutzer mit einer Sehbehinderung oder kognitiver Beeinträchtigung haben z. B. aufgrund der Schriftfamilie, Größe oder Farbe Probleme mit der Lesbarkeit und somit keinen Zugang zu der Information in der Schriftgrafik. Zudem wird die Grafik in der Vergrößerung ggf. für sehbehinderte Nutzer unscharf dargestellt.

Es genügt nicht, wenn auf die Verfügbarkeit von OCR-fähigen assistiven Technologien hingewiesen wird, denn zum einen ist die Transformation durch OCR fehleranfällig, und zum anderen wird hierdurch nur ein Teil der Anforderungen erfüllt. Solange die visuelle Anpassung von Bildern technisch eng begrenzt ist, soll Text nicht als Bild erzeugt werden.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.1.4.5 Images of text
  • WCAG v2.1 Kap. 1.4.5 Images of text