Softwaretest

Wenn Sie den aktuellen Stand einer Anwendungssoftware hinsichtlich den bei Ihnen geltenden Anforderungen für digitale Barrierefreiheit überprüfen lassen möchten, können Sie jederzeit mit einer unserer qualifizierten Prüfstellen Kontakt aufnehmen:

App-Test

Wenn Sie den aktuellen Stand einer App hinsichtlich den bei Ihnen geltenden Anforderungen für digitale Barrierefreiheit überprüfen lassen möchten, können Sie jederzeit mit einer unserer qualifizierten Prüfstellen Kontakt aufnehmen.

PDF-Test

Wenn Sie den aktuellen Stand eines PDF-Dokuments hinsichtlich den bei Ihnen geltenden Anforderungen für digitale Barrierefreiheit überprüfen lassen möchten, können Sie jederzeit mit einer unserer qualifizierten Prüfstellen Kontakt aufnehmen.

Qualitätskodex

Die oben genannten BIT-inklusiv-Prüfstellen haben sich auf folgenden Qualitätskodex geeinigt:

Prüfbericht

Die Gestaltung und das Format des BIT-inklusiv-Prüfberichts kann von der Prüfstelle frei gewählt werden.

Ein BIT-inklusiv-Prüfbericht enthält jedoch immer folgende Angaben:

  • Nennung und Verweis auf das BIT-inklusiv-Prüfverfahren
  • Nennung der beteiligten Prüfer
  • Zeitraum der Prüfung
  • Nennung des Prüfgegenstandes
    inklusive Versionsnummer und Beschreibung der Use-Cases,
  • Gesamtbewertung in Textform (Zusammenfassung)
  • Auflistung aller Prüfschritte mit Bewertung
  • Nennung der Prüfumgebung, z. B. Betriebssystem, verwendete assistive Technologien

Qualitätssicherung

Wurde eine Anwendung durch den BTV-Softwaretest einer BIT-inklusiv-Prüfstelle als BITV-konform bewertet wurde, kann das BITV-Softwaretest-Siegel verwendet und veröffentlicht werden.

Bei Bestätigung der BITV-Konformität bzw. Vergabe des BTV-Softwaretest-Siegels erfolgt immer eine Qualitätssicherung durch einen zweiten qualifizierten Prüfer (4-Augen-Prinzip). Die Qualitätssicherung kann intern innerhalb der Prüfstelle oder durch einen Prüfer einer weiteren Prüfstelle durchgeführt werden.

Beide Prüfer, ggf. Prüfstellen, werden im BIT-inklusiv-Prüfbericht genannt.

Falls wesentliche Änderungen an der Software vorgenommen werden, sollte die „Erklärung der Barrierefreiheit“ aktualisiert und die Barrierefreiheit erneut überprüft werden. Je nach Umfang der Software und der durchgeführten Änderungen kann entweder ein Nachtest (Delta-Test) oder eine vollständige Prüfung erforderlich sein.

Im Sinne eines freiwilligen „Accessibility Statements“ ist eine „Erklärung der Barrierefreiheit“ nur verpflichtend für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen nach §12b BGG (Behindertengleichstellungsgesetz).