Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Justiz schreitet mit großen Schritten voran. Rechtsanwälte, Gerichte, Bürgerinnen und Bürger sollen papierlos miteinander kommunizieren können. Mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten soll eine zeitgemäße Kommunikation bürgernah auf den Weg gebracht werden.
Uwe Bruchmüller, Richter am Oberlandesgericht Naumburg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS), sieht in den Justizverwaltungen des Bundes und der Länder dringenden Handlungsbedarf. Er fordert elektronische Akten der Justiz ohne Behinderungen. „Als blinder Richter muss ich ohne fremde Hilfe in der Lage sein, neue, innovative Informationstechniken effizient nutzen zu können. Leider besteht aber die Gefahr, dass behinderte Menschen von der Nutzung neuer E-Government-Anwendungen ausgeschlossen werden, weil diese nicht barrierefrei sind. Dadurch werden zudem bewährte Arbeitsmöglichkeiten, bei denen besondere PC-Hilfsmittel erforderlich sind, stark gefährdet.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Informations- und Kommunikationssysteme für alle nutzbar sind. Um diese Forderung auch für die digitale öffentliche Verwaltung durchzusetzen, hat der DVBS hart mit der Politik ringen müssen. Ergebnis: Elektronische Dokumente in der Justizverwaltung müssen barrierefrei sein. So wird es künftig im neuen § 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes stehen.
Die Justizverwaltung ist nun aufgefordert, bereits bei der Entwicklung von IT-Anwendungen auch Zugänglichkeitsanforderungen zu berücksichtigen. Oft fehlt es jedoch am erforderlichen Know-how. Deshalb bietet der DVBS mit seiner BIK-Beratungsstelle Entwicklungsabteilungen begleitende Beratung bei der barrierefreien IT-Gestaltung an. Hier können Justizverwaltungen IT-Anwendungen von der Entwicklung bis zur Freigabe durch Tests begleiten lassen. Außerdem kann im Rahmen des Projektes „BIT inklusiv“ der Aufbau von „Kompetenzzentren für barrierefreie IT“
u. a. durch Qualifizierung von IT-Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern unterstützt werden. Für Arbeitgeber, die ein Kompetenzzentrum für barrierefreie IT aufbauen möchten, erfolgen die Unterstützungsmaßnamen von BIT inklusiv kostenfrei.
Möglichkeiten für erste Kontaktaufnahme und Gespräche bieten sich im Rahmen des EDV-Gerichtstages vom 25. bis 27. September 2013 in Saarbrücken. Im Foyer präsentieren sich „BIT inklusiv“ und „BIK[at]work“ an einem Informationsstand des DVBS.
Weiterführende Informationen:
BIK-Beratungsstelle Marburg
Technische Beraterin: Regina Oschmann
E-Mail: oschmann@bit-inklusiv.de
Telefon: 06421 94 888-15
www.bit-inklusiv.de
www.bik-online.info
www.dvbs-online.de