Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die APP ein Autorenwerkzeug gem. Anforderung „11.8.1 Inhaltstechnologie“ enthält und Umwandlungen zur Neustrukturierung oder Neucodierung enthalten sind. Ein Beispiel für eine Umwandlung wäre bspw. ein Export von Inhalten der APP in eine PDF-Datei.

Wie wird geprüft

Ermitteln, welche Umwandlungsmöglichkeiten die APP bereitstellt, und diese einzeln durchführen.

Sind nach der Umwandlung die wesentlichen Merkmale der Barrierefreiheit weiterhin vorhanden bzw. können diese weiterhin wahrgenommen werden?

Beispiele hierfür sind Strukturmerkmale wie Überschriften oder Listen, Alternativtexte oder Tabellenauszeichnungen. Siehe hierzu auch Beispiele in Anforderung „11.8.2 Erstellung barrierefreier Inhalte“.

Anforderung (Beschreibung)

Bei Umwandlungen zur Neustrukturierung oder Neucodierung durch das Autorenwerkzeug müssen die Informationen der Barrierefreiheit beibehalten werden.

Eine Umwandlung zur Neustrukturierung trifft zu, wenn die Technologie gleich bleibt und nur strukturelle Merkmale des Inhalts geändert werden. Dies trifft bspw. bei einer anderen Tabellen-Ausrichtung oder einer neuen Seitenaufteilung zu.

Eine Umwandlung zur Neucodierung trifft zu, wenn sich die Technologie zur Codierung der Inhalte ändert. Dies betrifft bspw. die Erstellung eines PDF-Dokuments aus einer Ansicht innerhalb der APP.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.8.3 Preservation of accessibility information in transformations