Dieser Prüfschritt ist immer anwendbar.

Wie wird geprüft

Für Bedienelemente, die durch einen zugeordneten Text visuell beschriftet sind, wird geprüft, ob die sichtbare Beschriftung mindestens als Teil des zugänglichen Namens vorkommt. Hierzu mit dem Screenreader prüfen, ob die Sprachausgabe den Text wiedergibt, der an dem jeweiligen Element (Formularfeld, Taste, …) steht. Falls der Text abweicht, ist einzuschätzen, wie stark er abweicht und ob die Abweichung ein Problem darstellt.

Beispiele

  • Ein Suchfeld ist mit „Suche“ beschriftet. Screenreader geben aber nur „hier den Begriff eingeben“ aus.
  • Ein Eingabefeld ist mit „Nachname“ beschriftet, Screenreader geben aber nur „Name“ aus.
  • In einem Dokumenten-Viewer ist eine Taste mit „nächste Seite“ beschriftet, Screenreader geben aber nur „weiter“ aus. Wenn es keinen zugänglichen Namen gibt, wird manchmal auch „größer als“ ausgegeben.

Bewertung

  • Einschränkung: Leichte Abweichung der zugänglichen Beschriftung zur sichtbaren Beschriftung, bspw. wenn der relevante Begriff am Ende genannt wird. Beispiel: die sichtbare Beschriftung lautet „Nachname“, der zugängliche Name lautet „Geben Sie hier Ihren Nachnamen ein.“.
  • Barriere: Die sichtbare Beschriftung ist nicht identisch mit dem zugänglichen Namen. Beispiel: „Suchbegriff“ statt „Suche“.
  • Blockade: Enthält der zugängliche Name eine völlig abweichende Beschriftung zur sichtbaren Beschriftung, ist dies eine Barriere. Beispiel: „Ort“ statt „Nachname“.

Anforderung (Beschreibung)

Offene Funktionalität

Bei Komponenten der Benutzeroberfläche mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, enthält der Name des Elements im zugänglichen Namen den Text, der visuell dargestellt wird. Es wird empfohlen, den Text der sichtbaren Beschriftung am Anfang des Namens zu nennen.

Geschlossene Funktionalität

Wenn die APP für die Screenreader nicht erreichbar ist, muss sie die Anforderung „5.1.3.3 Korrelation der auditiven Ausgabe“ der EN 301 549 erfüllen: dem Benutzer muss es möglich sein, den Ton mit den auf dem Bildschirm angezeigten Informationen zu korrelieren bzw. in Verbindung zu bringen.

Hinweise:

  • Viele Menschen, die gesetzlich als blind gelten, haben immer noch visuelle Fähigkeiten und nutzen Aspekte der visuellen Darstellung, auch wenn diese nicht vollständig verstanden werden können. Eine Audioalternative, die sowohl vollständig als auch ergänzend ist, beinhaltet alle visuellen Informationen, wie z. B. Fokussierung oder Hervorhebung, so dass das Audio zu jedem Zeitpunkt mit den auf dem Bildschirm sichtbaren Informationen korreliert werden kann.
  • Beispiele für auditive Informationen, die es dem Benutzer ermöglichen, das Audio mit den auf dem Bildschirm angezeigten Informationen zu korrelieren, sind Struktur und Beziehungen, die durch die Präsentation vermittelt werden.

Warum wird das geprüft

Anwendungen zur Navigation per Spracheingabe benötigt manchmal exakt den zugänglichen Namen eines Elements, um eine Aktion ausführen zu können. In der Regel genügt aber ein Teil des Begriffs zum Auffinden der Funktion.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.2.5.3 Label in name
  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 5.1.3.3 Auditory output correlation
  • WCAG v2.1 Kapitel 2.5.3 Label in name