Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Texte als Bild implementiert sind.

Wie wird geprüft

Prüfen, ob Grafiken verwendet werden, die Schriften enthalten, um Information zu vermitteln. Verwendete Schriftgrafiken können nur mittels Blackbox-Test identifiziert werden. Mit Hilfe des Screenreader kann geprüft werden, ob es sich um reinen Text handelt. Hinweis: Logos und Fotos werden hier nicht bewertet.

  • Screenreader aktivieren.
  • Vermeintliche Schriftgrafik annavigieren bzw. antippen und auf die Ausgabe des Screenreaders achten.
  • Prüfen, ob der Text vom Screenreader ausgegeben wird. Falls es sich um eine Schriftgrafik handelt, wird oft „Bild“ oder „Grafik“ mit ausgegeben.

Beispiele

  • Eine Taste ist mit einer Schriftgrafik beschriftet.
  • Überschriften werden durch Bilder dargestellt.
  • Texte werden durch verschnörkelte, grafische Custom Fonts dargestellt.

Anforderung (Beschreibung)

Offene Funktionalität

Wenn die verwendeten Technologien die visuelle Darstellung erreichen können, wird Text verwendet, um Informationen anstelle von Textbildern zu übermitteln, mit Ausnahme der folgenden:

  • Anpassbar: Das Textbild kann visuell an die Anforderungen des Benutzers angepasst werden.
  • Wesentlich: Eine bestimmte Darstellung des Textes ist für die übermittelten Informationen von wesentlicher Bedeutung.

Hinweis: Logos (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) werden als wesentlich angesehen.

Geschlossene Funktionalität

Wenn die APP für Assistenztechnologien zum Vorlesen des Bildschirms geschlossen ist, muss dieses Erfolgskriterium nicht zwingend erfüllt werden, weil kein Bedarf besteht, eine Anforderung an sämtliche geschlossene Funktionalität dahingehend zu stellen, dass auf dem Bildschirm angezeigter Text tatsächlich intern als Text dargestellt ist (wie in WCAG 2.1 festgelegt), vorausgesetzt, es besteht keine Interoperabilität mit Assistenztechnologie.

Warum wird das geprüft

Text soll als Text und nicht als Bild erzeugt werden, damit die Darstellung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden kann, und damit assistive Technologien uneingeschränkt darauf zugreifen können.

Benutzer mit einer Sehbehinderung oder kognitiver Beeinträchtigung haben z. B. aufgrund der Schriftfamilie, Größe oder Farbe Probleme mit der Lesbarkeit und somit keinen Zugang zu der Information in der Schriftgrafik. Auch wird die Grafik in der Vergrößerung ggf. für sehbehinderte Nutzer unscharf dargestellt.

Es genügt nicht, wenn auf die Verfügbarkeit von OCR-fähigen assistiven Technologien hingewiesen wird, denn zum einen ist die Transformation durch OCR fehleranfällig, und zum anderen wird hierdurch nur ein Teil der Anforderungen erfüllt. Solange die visuelle Anpassung von Bildern technisch eng begrenzt ist, soll Text nicht als Bild erzeugt werden.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.1.4.5 Images of text
  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 5.1.3.6 Speech output for non-text content
  • WCAG v2.1 Kapitel 1.4.5 Images of text