Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

Wie wird geprüft

Prüfen, ob die in der Anforderung genannten Einstellungen (Farbe, Kontrast, Schriftart und Schriftgröße, Fokuszeiger, (Maß-)Einheiten) vollständig, teilweise oder gar nicht vorgenommen werden können.

Zunächst prüfen, ob es bei der zugrunde liegenden Plattform (Betriebssystem oder Browser) entsprechende Einstellungen gibt. Wenn ja, müssen die dort gewählten Optionen von der Software übernommen werden.

Wenn die Software selbst Einstellungen zu diesen Optionen anbietet, prüfen ob die Einstellungen vollständig und ausreichend sind und die geänderten Optionen von der Software übernommen werden .

Beispiele

  • Maß-Einheit für Uhrzeit/Datum: Uhrzeitformat im 12- (AM/PM) oder 24-Stunden-Format oder ein bestimmtes Datumsformat
  • Maß-Einheit für Längeneinheiten: Inch oder Zentimeter

Anforderung (Beschreibung)

Die Software muss folgende Einstellungen der Plattform übernehmen, wenn sie nicht durch Nutzereinstellung in der Software überschrieben wurden:

  • Farbe
  • Kontrast
  • Schriftart und Schriftgröße
  • Zeiger (Maus)
  • Einfügemarke (für Text)
  • (Maß-)Einheiten

Ausnahme: Es handelt sich um Software, die dafür vorgesehen ist, von ihren zugrundeliegenden Plattformen isoliert zu sein und daher keinen Zugriff auf die Benutzervorgaben auf der Plattform besteht.

Hinweise:

  • Bei Web-Inhalten ist die zugrunde liegende Plattform der User Agent.
  • Dies schließt nicht aus, dass die Software über zusätzliche Einstellungen verfügt, solange es einen Modus gibt, in dem die Anwendung den Systemeinstellungen folgt, auch wenn diese stärker eingeschränkt sind.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.7 User preferences