Dieser Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung Grafiken, Bilder oder grafische Bedienelemente enthält.

Wie wird geprüft

Grafiken, Bilder und grafische Bedienelemente identifizieren und prüfen, ob diese über eine Textalternative verfügen.

Es ist zu unterscheiden zwischen

  • Bedienelementen (Bilder mit klickbarer Funktion)
    • Buttons
    • Grafiken / Icons, die als Buttons fungieren
    • Objekte
    • Verlinkte Bilder (Informationstragend)
    • Verlinkte Grafiken (Logos)
    • Symbole mit Bedienfunktion
  • Grafiken (nur Anzeige, nicht klickbar, aber mit informativem Inhalt)
    • Bilder, Fotos
    • Grafiken
    • Schaubilder
    • Diagramme
  • Layoutgrafiken (nur Anzeige, nicht klickbar, ohne informativen Inhalt)
    • farbige Flächen
    • häufig Teaser-Bilder
    • Symbole mit sichtbarer Beschriftung, aber ohne Bedienfunktion

Für Bedienelemente und Grafiken die nicht selbsterklärend sind, sollte bei Fokuserhalt mit Maus und Tastatur ein erläuternder Text im Tooltip angezeigt werden.

Die Überprüfung des Alternativtextes kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, bspw. durch

  • das Tool “Accessibility Insights For Windows” (für Desktop-Anwendungen) oder
  • im Browser durch die „Web-Developer-Toolbar“ (bei Webanwendungen) oder
  • durch Screenreader-Ausgabe (für alle Formen von Anwendungen)

Beispiele

  • Eine E-Learning-Anwendung verwendet Signaltöne, um Antworten als falsch oder richtig zu kennzeichnen.  Zusätzlich zum Signalton wird eine Textbeschreibung bereitgestellt, damit Personen, die den Ton nicht hören oder verstehen können, Zugang zur Lösung haben.
  • Ein Balkendiagramm vergleicht Werte innerhalb eines Jahres. Die Daten werden zusätzlich in einer Tabelle dargestellt und ein Einleitungstext beschreibt die allgemeine Zusammenfassung der Daten und ihrer Bedeutung.
  • Alternativtexte sollen die Funktion der jeweiligen Elemente beschreiben. Beispiel: Für eine Home-Button (Häuschen), wäre die Textalternative “Zurück zur Startseite”, während eine klickbare Suchen-Lupe die Textalternative “Suchen” erhält.
  • Abbildungen, die verlinkt sind, sollten mindestens das Ziel des Links bezeichnen. Ist die verlinkte Abbildung besonders wichtig, so sollte diese im Alternativtext beschrieben werden.
  • Werden Logos (auch in Form von Schriftgrafiken) eingesetzt, zum Beispiel um stellenweise individuelle Typografie zu ermöglichen, so sollte der Alternativtext den Schrifttext wiedergeben.
  • Eine Grafik mit nebenstehendem Text oder einer Beschriftung benötigt keine zusätzliche textliche Alternative und kann in der Regel wie eine Layoutgrafik behandelt werden, es sei denn, die Grafik besitzt eine implizite Information, die der nebenstehende Text nicht bietet. Ein Beispiel könnte ein Symbol mit einem „i“ oder „!“ für zusätzliche Infos oder Warnungen sein, während der daneben stehende Text nur die zusätzliche Info oder Warnung wiedergibt, aber nur einen impliziten Aufschluss darüber zulässt, dass es sich um eine solche Form von Mitteilung handelt.

Anforderung (Beschreibung)

Software webbasiert oder Software mit offener Funktionalität

Alle grafischen Bedienelemente verfügen über eine Textalternative. Textalternativen von Buttons sollen die Aktionen beschreiben, verlinkte Elemente (Grafiken, Menüs, Logos oder statische Links) sollen das Ziel des Links bezeichnen. Die Software soll weiterhin vollständig durch Alternativtexte nutzbar bleiben, auch wenn Bilder, Grafiken und so weiter nicht geladen werden (zum Beispiel Hintergrundgrafiken im Kontrastmodus) oder vom Benutzeragent aus technischen Gründen (zum Beispiel schlechte Verbindung zum Server) deaktiviert sind.

Tipp: Alternativtexte ersetzen das jeweilige Element, wenn es beispielsweise nicht geladen werden kann. Sie sollen möglichst kurz sein. Ausführliche Beschreibungen sind fehl am Platz, zum Beispiel bei einem Bild einer berühmten Person, bei der Name, Fotograf und Quelle angegeben werden. Solche Informationen sollen im Kontext der Abbildung erläutert werden.

Des Weiteren gilt für folgende Bedienelemente:

  • Eingabeelemente: Grafische Inhalte, die ein Bedienelement darstellen oder Eingaben akzeptieren, haben einen Namen, der den Zweck des Inhalts für assistive Technologien beschreibt.
  • Zeitbasierte Medien: Wenn es sich bei Nicht-Text-Inhalten um zeitbasierte Medien handelt, bieten Textalternativen zumindest eine beschreibende Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts. (Weitere Anforderungen für Medien siehe Prüschritte 1.2.1 bis 1.2.5).
  • Online-Kurse und Schulungen / Prüfungen / Evaluierungen: Wenn es sich bei Nicht-Text-Inhalten um einen Test, Fragenkatalog oder eine Übung handelt, dessen Darstellung in Textform ungültig wäre, bieten Textalternativen in diesem Fall eine beschreibende Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts.
  • Sensorisch: Wenn Nicht-Text-Inhalte in erster Linie eine bestimmte sensorische Erfahrung erzeugen sollen, die zur Nutzung und zum Verständnis der Anwendung erforderlich sind (farbige Elemente, Formen oder Elemente an einer bestimmten Position, …), können Textalternativen zumindest eine beschreibende Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bieten. Falls nicht, sind sie zu vermeiden.
  • CAPTCHA: Wenn der Zweck von Nicht-Text-Inhalten darin besteht, zu bestätigen, dass eine Person und nicht ein Computer auf Inhalte zugreift, werden Textalternativen bereitgestellt, die den Zweck des Nicht-Text-Inhalts identifizieren und beschreiben. Außerdem werden alternative Formen von CAPTCHA unter Verwendung von Ausgabemodi für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung angeboten, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer mit unterschiedlichen Behinderungsformen zu gewährleisten.
  • Dekorative Elemente: Wenn Nicht-Text-Inhalte einem rein dekorativen Zweck dienen, werden diese Elemente so implementiert, dass sie von assistiven Technologien wie Screenreadern ignoriert werden.

Software mit geschlossener Funktionalität

Dem Benutzer wird eine alternative Sprachausgabe für den Nicht-Text-Inhalt bereitgestellt, sofern es sich bei diesem Inhalt nicht um rein dekorative Elemente handelt oder er ausschließlich zur visuellen Formatierung genutzt wird.

Die Sprachausgabe für Nicht-Text-Inhalte muss den o.g. Vorgaben zu „Textalternativen“ entsprechen.

Warum wird das geprüft

Medienalternativen helfen Menschen mit Sinnesbehinderungen, die visuelle oder auditive Inhalte nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Text ist als Medienalternative vielfältig einsetzbar, z.B. können Menschen, die taub-blind sind, den Text in Braille lesen. Darüber hinaus unterstützt Text die Möglichkeit, nach Medieninhalten zu suchen und Inhalte auf eine Vielzahl von Arten zu einem neuen Zweck zu verbinden.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.1.1.1 Non-text content
  • WCAG v2.1 Kap. 1.1.1 Non-text content