Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität und immer dann anwendbar, wenn die zu prüfende Oberfläche Bedienelemente enthält.

Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfer*in sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen- und Wertebezeichnungen bekannt sind. Ebenso müssen Kenntnisse in der Verwendung der weiteren assistiven Systeme vorhanden sein.

Wie wird geprüft

  • Prüfen, ob bestimmte Handlungen an der Benutzeroberfläche zu Änderungen führen, ohne deren Sichtbarkeit die Möglichkeiten der Arbeit mit der APP eingeschränkt wären.
  • Änderungen aktiv hervorrufen: Sofern es vom Screenreader eine verständliche Rückmeldung über die getätigte oder durch Eingabe bzw. Fokus hervorgerufene Änderung gibt, ist dieser Prüfschritt erfüllt.
  • Sofern es vom Screenreader keine oder keine verständliche Rückmeldung über eine Änderung gibt, ist dieser Prüfschritt für das betreffende Element oder den betreffenden Bereich nicht erfüllt.

Beispiele

  • Das Abschicken eines Formulars bewirkt eine Fehlermeldung, weil ein Formularfeld falsch ausgefüllt wurde. Es erscheint oberhalb des Formulars eine entsprechende Fehlermeldung und der Fokus wird in das zu überarbeitende Formularfeld versetzt. Der Screenreader gibt die Fehlermeldung aus und informiert darüber, in welchem Formularfeld der Fokus sich gerade befindet.
  • Durch das Ausfüllen eines Formularfelds werden zusätzliche, zuvor nicht sichtbare Formulareingaben notwendig. Der Screenreader informiert über diese Änderung, sofern dafür rückwärts navigiert werden muss.
  • Nach Eingabe eines falschen Passworts erscheint eine Fehlermeldung. Diese Fehlermeldung muss vom Screenreader proaktiv vorgelesen werden, der Fokus soll dann ins Passwortfeld zur erneuten Eingabe versetzt werden.
  • Nach Eingabe einer Bestellmenge in einem Warenkorb wird die Bestellmenge aufgrund mangelnder Verfügbarkeit oder definierter Maximalbestellmenge automatisch angepasst. Der Screenreader muss über diese Anpassung automatisch informieren.
  • Nach Änderung einer Umschalttaste (ein/aus) muss der aktuelle, korrekte Status wiedergegeben werden.
  • Nach dem Aktivieren/Deaktivieren eines Kontrollkästchens muss der aktuelle, korrekte Status (aktiviert/nicht aktiviert) wiedergegeben werden.
  • Nach dem Ausklappen einer Ausklappliste muss der aktuelle, korrekte Status („erweitert/nicht erweitert“) wiedergegeben werden.

Anforderung (Beschreibung)

Wenn die APP eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, muss sie die Assistenztechnologien unter Verwendung der Dienste wie in Prüfschritt „11.5.2.3 Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten“ beschrieben über Änderungen an den bestimmbaren Attributen von Benutzungsschnittstellen-Elementen benachrichtigen, die in den Anforderungen 11.5.2.5 bis 11.5.2.11 und 11.5.2.13 genannt werden.

Warum wird das geprüft

Sehende Benutzer erhalten von einer grafischen Benutzeroberfläche ständig Rückmeldungen über ihre Handlungen. Sie sind für die Nutzung von grafischen Benutzeroberflächen essenziell notwendig. Entsprechend müssen Hilfsmittel-Technologien ebenso über solche Änderungen informieren.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.5.2.15 Change notification