Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Inhalte beim Fokussieren mit der Wischnavigation oder der Tastatur (ggf. auch mit Maus) eingeblendet werden.

Wie wird geprüft

Prüfen, ob Inhalte beim Fokussieren eingeblendet werden. Prüfen, ob folgende drei Anforderungen zutreffen:

  • Der Finger (bzw. der Zeiger bei Verwendung einer Tastatur mit Maus) kann über den aufgerufenen Inhalt bewegt werden, ohne dass er den Inhalt ausblendet.
  • Durch das Tippen in einen anderen Bereich oder auf ein Schließen-Icon (x) kann der eingeblendete Inhalt wieder ausgeblendet werden.
    Ausnahme: Es wird kein informations- oder bedienrelevanter Inhalt verdeckt (unterschiedliche Fenster- bzw. Zoomeinstellungen beachten).
  • Der Inhalt wird nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit ausgeblendet.

Beispiele

  • An einem Ausklapp-Menü werden Untermenüs eingeblendet.
  • An einem Bedienelement wird ein Hilfetext angezeigt.
  • An einem Link werden „mehr Informationen“ in einem nicht modalen Pop-Up angezeigt.

Anforderung (Beschreibung)

Wenn das Empfangen und anschließende Entfernen des Fokus dazu führt, dass zusätzlicher Inhalt sichtbar und dann ausgeblendet wird, gilt:

  • Ausblendbar: Es steht ein Mechanismus zur Verfügung, um den zusätzlichen Inhalt zu entfernen, ohne den Mauszeiger oder den Tastaturfokus zu bewegen, es sei denn, der zusätzliche Inhalt weist einen Eingabefehler auf oder verdeckt oder ersetzt keinen anderen Inhalt.
  • Schwebend: Wenn der Fokus den zusätzlichen Inhalt auslösen kann, kann der Fokus über den zusätzlichen Inhalt bewegt werden, ohne dass der zusätzliche Inhalt verschwindet.
  • Fixiert: Der zusätzliche Inhalt bleibt sichtbar, bis der Fokus-Trigger entfernt wird, der Benutzer ihn schließt oder seine Informationen nicht mehr gültig sind.

Warum wird das geprüft

Nutzer mit einer Sehbehinderung arbeiten häufig mit einer sehr starken Vergrößerung. Sie müssen, die Möglichkeit haben (unabsichtlich ausgelöste) zusätzliche Inhalte auszublenden bzw. zu schließen, ohne den Fokus zu bewegen, da häufig die darunterliegenden Informationen überlagert werden. Da eingeschränkte Benutzer beim Lesen evtl. mehr Zeit benötigen, darf der Inhalt nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit ausgeblendet werden, sondern nur dann, wenn der Benutzer es möchte.

Einordnung (Abgrenzung)

Inhalte, die bei Fokus eingeblendet werden, müssen auch bei Tastaturnutzung erreicht werden können. Die Bewertung hierzu erfolgt in Prüfschritt „11.2.1.1 Ohne Maus nutzbar“.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.1.4.13 Content on hover or focus
  • WCAG v2.1 Kapitel 1.4.13 Content on hover or focus