Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Verweise über sensorische Merkmale beschrieben werden.

Wie wird geprüft

Es ist zu prüfen, ob Verweise auf Inhalte der APP über sensorische Merkmale wie die Form, Größe, Farbe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang vorhanden sind. Wird der Verweis auch auf andere Weise bereitgestellt, sodass auch Benutzer die Formen, Größen oder Klänge nicht wahrnehmen können diese verstehen?

Beispiele

Fehler

  • Details können Sie in der rechten Spalte nachlesen.
  • Umfrageergebnis: Der größere Balken zeigt die Antwort der meisten Teilnehmer.
  • Mit der runden Taste können Sie die Aktion jederzeit abbrechen.
  • Video-/Sprach-Konferenzsystem: Wenn Sie einen Piepton hören, betritt ein weiterer Teilnehmer den Raum.
  • Bei einer mehrseitigen Online-Umfrage wird ein Link verwendet, der als grünes Pfeilsymbol in der unteren rechten Ecke des Inhalts platziert ist. „Mit diesem Pfeil kann zur nächsten Umfrageseite gewechselt werden.“ Der Pfeil hat eine deutliche Kennzeichnung mit „Weiter“, jedoch heißt es in der Anweisung: „Um zum nächsten Abschnitt zu gelangen, wählen Sie das grüne Pfeilsymbol mit der Bezeichnung in der unteren rechten Ecke unter der Umfrage.“ Dies ist ein Beispiel für Positionierung, Farbe und Beschriftung.

Anforderung (Beschreibung)

Anweisungen für die Bedienung oder Verwendung der Inhalte werden nicht ausschließlich über sensorische Merkmale (Farbe, Form, Größe, Position, Klänge) vermittelt. Durch zusätzliche Informationen kann sichergestellt werden, dass auch blinde und sehbehinderte, sowie hörbeeinträchtigte Benutzer die Inhalte verstehen.

Warum wird das geprüft

Mit diesem Erfolgskriterium soll sichergestellt werden, dass alle Benutzer auf alle Inhalte zugreifen können. Dies gilt auch dann, wenn sie Form, Größe oder Klang nicht wahrnehmen oder Informationen über die räumliche Position bzw. Ausrichtung nicht verwenden können. Einige Benutzer mit Behinderungen können Form oder Position aufgrund der Art der von ihnen verwendeten Hilfstechnologien nicht wahrnehmen. Dieses Erfolgskriterium erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Informationen.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.1.3.3 Sensory characteristics
  • WCAG v2.1 Kapitel 1.3.3 Sensory characteristics