Beim EDV-Gerichtstag erfuhren die Tagungsbesucher am Stand des DVBS mehr über das Projekt BIT inklusiv. Um praxisnah zu erklären, wie blinde und sehbehinderte Menschen am PC arbeiten, demonstrierten DVBS-Vorstandsmitglied Uwe Bruchmüller und DVBS-Mitglied Klaus Honold Computerarbeitsplätze mit Braillezeile und Vergrößerungssoftware. Bruchmüller – selbst blind und Richter am Oberlandesgericht – zieht hier ein persönliches Fazit.

BIT inklusiv: Der EDV-Gerichtstag 2014 stand unter dem Motto „e-Justice – Mission (im)possible“. Wie groß war das Interesse der Gesprächspartner am Stand des DVBS an diesem zentralen Thema?

Uwe Bruchmüller: Nahezu alle Gesprächspartner haben sich – sicherlich geleitet von der vorstehend genannten Themenstellung – an unserem Informationsstand danach erkundigt, ob blinde und sehbehinderte Juristinnen und Juristen überhaupt bereits mit elektronischen Dokumenten arbeiten und in welchem Umfang sie dies tun. Interessant war für mich zu erfahren, dass die Besucher unseres Info-Standes davon ausgegangen sind, dass auch unser Personenkreis in die Arbeit mit der elektronischen Akte einbezogen wird. Ich hatte den Eindruck, dass sich meine Gesprächspartner interessiert und meist sachkundig über unsere Arbeitsplätze informiert haben.

Bild von Uwe Bruchmüller, DVBS-Vorstand

BIT inklusiv: Könnten Sie kurz beschreiben, wie Sie in Ihrem persönlichen beruflichen Umfeld mit elektronischen Dokumenten verfahren? Wie sieht die Bearbeitung derzeit in der Praxis aus?

Bruchmüller: Ich selbst bin an einem Gericht in Sachsen-Anhalt tätig. Die Arbeit mit den Akten erfolgt dort noch ganz konventionell. Das bedeutet, dass eine Akte ausschließlich Schriftstücke enthält, somit weder teilweise noch vollständig aus elektronischen Dokumenten besteht. Nur die Aktenverwaltung erfolgt schon seit nahezu zehn Jahren elektronisch. Völlig verändert hat sich in den zurückliegenden Jahren die Nutzung der juristischen Fachliteratur. Die meisten Entscheidungen können – ebenso wie zahlreiche in Fachzeitschriften publizierte Beiträge – in juristischen Datenbanken recherchiert werden. Diese Datenbanken sind nahezu vollständig barrierefrei zugänglich.

BIT inklusiv: Inwiefern trägt die Präsentation des Projekts „BIT inklusiv“ zur Sensibilisierung für das Thema barrierefreie IT am Arbeitsplatz und hier insbesondere im juristischen Berufsfeld bei?

Bruchmüller: Die Präsentation dieses Projektes halte ich für sehr wichtig. M. E. erfolgt die Sensibilisierung Außenstehender für das Thema Barrierefreiheit vorrangig durch die Mitglieder des DVBS in deren jeweiligen Arbeitsbereichen. Durch das Projekt „BIT inklusiv“ erhalten Arbeitgeber jedoch einen kompetenten Ansprechpartner, der ihnen Wege aufzeigt, durch eine barrierefreie Gestaltung von Webinhalten künftigen Beschäftigten die Aufnahme einer Tätigkeit zu ermöglichen oder den Zugang bereits beschäftigter Arbeitnehmer zu IT-Anwendungen zu erleichtern und dadurch deren Arbeitsbedingungen zu verbessern und deren Arbeitsleistung zu erhöhen.

Durch ‚BIT inklusiv‘ erhalten Arbeitgeber kompetente Ansprechpartner