Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität und immer dann anwendbar, wenn die zu prüfende Oberfläche Bedienelemente enthält.

Es wird davon ausgegangen, dass die Prüferin / der Prüfer sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen-Bezeichnungen bekannt sind und auf die der API (z.B. bei der Prüfung mit Accessibility Insights) übertragen werden können.

Wie wird geprüft

  • Prüfen, ob bestimmte Handlungen an der Benutzeroberfläche zu Änderungen führen, ohne deren Sichtbarkeit die Möglichkeiten der Arbeit mit der Anwendung eingeschränkt wären.
  • Prüfen, ob ein bestimmter Screenreader für die Anwendung empfohlen wird. Falls ja, diesen zur Prüfung verwenden (führt in der Regel bei 4.1.2 zu Einschränkungen).
  • Änderungen aktiv hervorrufen: Sofern es vom Screenreader eine verständliche Rückmeldung über die getätigte oder durch Eingabe bzw. Fokus hervorgerufene Änderung gibt, ist dieser Prüfschritt erfüllt.
  • Sofern es vom Screenreader keine oder keine verständliche Rückmeldung über eine Änderung gibt, ist dieser Prüfschritt für das betreffende Element oder den betreffenden Bereich nicht erfüllt.

Beispiele

  • Das Abschicken eines Formulars bewirkt eine Fehlermeldung, weil ein Formularfeld falsch ausgefüllt wurde. Es erscheint oberhalb des Formulars eine entsprechende Fehlermeldung und der Fokus wird in das zu überarbeitende Formularfeld versetzt. Der Screenreader gibt die Fehlermeldung aus und informiert darüber, in welchem Formularfeld der Fokus sich gerade befindet.
  • Während eines Downloads ist ein Fortschrittsbalken sichtbar. Der Screenreader informiert in regelmäßigen Zeitabständen über den Fortschritt des Vorgangs.
  • Eine Anwendung meldet, dass ein Update verfügbar ist. Der Screenreader gibt dies aus.
  • Durch das Ausfüllen eines Formularfelds werden zusätzliche, zuvor nicht sichtbare, Formulareingaben notwendig. Der Screenreader informiert über diese Änderung, sofern dafür rückwärts navigiert werden muss.
  • Bei der Formatierung eines Textes wird ein Bereich markiert. Der Screenreader gibt während des Markierens aus, welches Wort oder welcher Buchstabe gerade markiert wurde. Wird zeilenweise markiert, so wird dies ausgegeben.
  • Ein markierter Textbereich wird linksbündig formatiert. Der Screenreader gibt eine entsprechende Rückmeldung aus.
  • Nach Änderung der Schriftgröße in einem bestimmten Bereich eines Dokuments wird man vom Screenreader über die aktuelle Schriftgröße informiert.
  • Während des Schreibens eines Textes wird die Tastenkombination STRG+i gedrückt. Der Screenreader informiert darüber, dass in der Folge alle Eingaben in kursiver Schrift erfolgen.

Anforderung (Beschreibung)

Wenn Software eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, muss sie Assistenztechnologien unter Verwendung der Dienste wie in Prüfschritt 5.2.3 beschrieben

  • über Änderungen an den durch Software bestimmbaren Attributen von

Benutzungsschnittstellen-Elementen benachrichtigen,
die in den Anforderungen 5.2.5 bis 5.2.11 und 5.2.13 genannt werden.

Warum wird das geprüft

Ob es das Drücken eines Schalters ist, der diese Eingabe durch eine Änderung der Schattierung quittiert, oder einfach nur die Eingabe eines Textes: Sehende Nutzerinnen und Nutzer erhalten von einer grafischen Benutzeroberfläche ständig Rückmeldungen über ihre Handlungen. Sie sind für die Nutzung von grafischen Benutzeroberflächen essentiell notwendig. Entsprechen müssen Hilfmittel-Technologien ebenso über solche Änderungen informieren.

Um die Problematik einmal anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Auf UNIX-basierten Konsolen werden manchmal (z.B. bei einem SSH-Login) die Tastendrücke bei der Eingabe von Passwörtern nicht angezeigt. Normalerweise würde man hier pro Tastendruck das Erscheinen eines sonst üblichen Stern-Symbols erwarten. Das kann sehende Nutzerinnen und Nutzer irritieren.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.5.2.15 Change notification