Dieser Prüfschritt ist anwendbar, wenn

  • es sich um eine Software-Plattform handelt und
  • Funktionen der Plattform vorhanden sind, die in der Plattformdokumentation als Barrierefreiheitsfunktionen definiert sind.

Wie wird geprüft

Vorprüfung:

  • Auf welche/n Plattform/en wird die Software ausgeführt?
  • Sind Barrierefreiheitsfunktionen in der Dokumentation definiert?

Prüfung:

  • Sind ausreichende Bedienmodi für die barrierefreie Nutzung vorhanden oder gibt es Lücken?
  • Sind alle Funktionen auch in der beschriebenen Weise und nutzbar?
    Zur prüfen ist, ob die Funktionen zur Verfügung stehen oder die Bedienung von der Dokumentation abweicht.

Beispiele

Anforderung (Beschreibung)

Handelt es sich bei der Software um eine Plattform und sind in der Plattformdokumentation Barrierefreiheitsfunktionen definiert, müssen diese für den Nutzer bereitgestellt werden.

Der Begriff „Plattform“ bezeichnet die einheitliche Grundlage, auf der Anwendungsprogramme ausgeführt und entwickelt werden können, bspw. ein Betriebssystem oder einen Webbrowser. Für die Software, welche die Plattform nutzt, ist die Komponente darunter nicht sichtbar. Daher kann dieselbe Software über eine Plattform auf verschiedenen „Untergründen“ betrieben werden.

Anmerkung: Eine bestimmte Softwarekomponente könnte in einigen Fällen als Plattform, in anderen Fällen als Client dienen.

Warum wird das geprüft

Stimmt die Dokumentation nicht mit der Nutzung überein, kann es zu einer Blockade bei der Bedienung der Plattform führen.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.6.1 – User control of accessibility features