Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn ein vorhandener Unterstützungsdienst (Support) Dokumentation bereitstellt bzw. auf Dokumentation verweist.

Zur Definition eines Supports vergleiche Prüfschritt 9.2.2/9.2.3 (einfache Kontaktdaten stellen keinen Support im Sinne des Prüfschritts dar).

Es ist sinnvoll, bereits vor der eigentlichen Prüfung den Support anzufragen, um vor der Prüfung einschätzen zu können, ob zugehörige Dokumentation geprüft werden muss.

Wie wird geprüft

Den Support kontaktieren und nachfragen, welche Dokumentation bei verschiedenen Fragestellungen ausgegeben wird bzw. auf welche Dokumentation bei Fragestellungen verwiesen wird. Es ist möglich, dass es sich um die gleiche Dokumentation handelt, die bereits in Prüfschritt 9.1.2 geprüft wird, es kann aber auch eine andere Quelle sein.

Wenn die Dokumentation als Download in PDF, Word oder einem anderen Dokumentenformat erstellt ist, muss die Datei entsprechend Abschnitt 10 der EN 301 549 auf die Kriterien der WCAG geprüft werden (untergeordnete Prüfungen). Als Orientierung kann herangezogen werden:

Wenn die Dokumentation im HTML-Format (Webseite) angeboten wird, muss diese nach Abschnitt 9 der EN 301 549 bewertet werden (untergeordnete Prüfungen). Dazu können die zugehörigen Prüfungen des BIK BITV-Tests (https://bitvtest.de/bitv_test.html) angewandt werden. Auch die Abschnitte 1 bis 4 dieses Software-Tests können zur Orientierung dienen.

Wenn die Dokumentation in gleichem Quellcode wie die geprüfte Anwendung erstellt wurde, sollte sie Teil der Software-Prüfung sein.

Bewertung

Dieser Prüfschritt wird mit Fehler bewertet, sobald in den untergeordneten Prüfungen ein Fehler gefunden wird.

Anforderung (Beschreibung)

Dokumentation, die durch den Support bereitgestellt wird, muss mindestens in einem der folgenden elektronischen Formate verfügbar sein:

  • Webformat, bei dem die Anforderungen aus Abschnitt 9 der EN 301 549 erfüllt sind,
  • Nicht-Web-Dokumentenformat, bei dem die Anforderungen aus Abschnitt 10 der EN 301 549 erfüllt sind.

Dies schließt nicht aus, dass Produktdokumentation auch in anderen nicht barrierefreien Formaten bereitgestellt werden kann, z. B. in elektronischer, gedruckter Form, als Audio-Format.

Weiterhin wird nicht ausgeschlossen, dass alternative Formate für die Bedürfnisse bestimmter Nutzergruppen bereitgestellt werden können, z. B. Braille-Dokumente für blinde Menschen oder einfache Sprache für Personen mit kognitiven Einschränkungen, Sprach- und Lernschwierigkeiten.

In die Anwendung integrierte Dokumentation muss die Anforderungen dieser Norm erfüllen.

Ein Nutzeragent, der automatische Medienkonvertierung unterstützt, ist förderlich für weitergehende Barrierefreiheit.

Warum wird das geprüft

Wenn der Support eine Dokumentation ausgibt bzw. auf diese verweist, muss sie auch von Menschen mit Behinderungen verwendet werden können. Nur in diesem Fall kann die Kontaktierung des Supports bzw. die eigentliche Arbeitsaufgabe mit Erfolg abgeschlossen werden.

Einordnung (Abgrenzung)

Die bereits mit der Software mitgelieferte Dokumentation wird in Prüfschritt 9.1.2 „Barrierefreie Produktdokumentation“ auf Barrierefreiheit geprüft.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 12.2.4 Accessible documentation