Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Produktdokumentation in mindestens einem elektronischen Format vorhanden ist. Dies kann zum Beispiel eine Hilfe, ein Handbuch zur Anwendung oder eine Erklärung zur Barrierefreiheit sein.

Die Produktdokumentation sollte bereits vor Beginn der Prüfung in die Auswahl der zu prüfenden Ansichten aufgenommen werden, damit die untergeordneten Prüfungen (siehe unten) einfach durchgeführt werden können.

Erstellung einer Produktdokumentation

Wichtige Tipps und Hinweise, die bei der Erstellung einer barrierefreien Dokumentation zu beachten sind, haben wir im Mai 2023 im Rahmen einer Bitinklusiv-Arbeitsgruppe für Sie zusammengestellt (https://www.bit-inklusiv.de/dokumentation-barrierefrei-beschreiben).

Wie wird geprüft

Wenn die Dokumentation als Download in PDF, Word oder einem anderen Dokumentenformat erstellt ist, muss die Datei entsprechend Abschnitt 10 der EN 301 549 auf die Kriterien der WCAG geprüft werden (untergeordnete Prüfungen). Als Orientierung kann herangezogen werden:

Wenn die Dokumentation im HTML-Format (Webseite) angeboten wird, muss diese nach Abschnitt 9 der EN 301 549 bewertet werden (untergeordnete Prüfungen). Dazu können die zugehörigen Prüfungen des BIK BITV-Tests (https://bitvtest.de/bitv_test.html) angewandt werden. Auch die Abschnitte 1 bis 4 dieses Software-Tests können zur Orientierung dienen.

Wenn die Dokumentation in gleichem Quellcode wie die geprüfte Anwendung erstellt wurde, sollte sie Teil der Software-Prüfung sein.

Bewertung

Dieser Prüfschritt wird mit Fehler bewertet, sobald in den untergeordneten Prüfungen ein Fehler gefunden wird.

Anforderung (Beschreibung)

Elektronisch bereitgestellte Produktdokumentation muss mindestens in einem der folgenden Formate verfügbar sein:

  • Webformat, bei dem die Anforderungen aus Abschnitt 9 der EN 301 549 erfüllt sind,
  • Nicht-Web-Dokumentenformat, bei dem die Anforderungen aus Abschnitt 10 der EN 301 549 erfüllt sind.

Dies schließt nicht aus, dass Produktdokumentation auch in anderen nicht barrierefreien Formaten bereitgestellt werden kann, z. B. in elektronischer, gedruckter Form oder als Audio-Format.

Weiterhin wird nicht ausgeschlossen, dass alternative Formate für die Bedürfnisse bestimmter Nutzergruppen bereitgestellt werden können, z. B. Braille-Dokumente für blinde Menschen oder einfache Sprache für Personen mit kognitiven Einschränkungen, Sprach- und Lernschwierigkeiten.

In die Anwendung integrierte Dokumentation muss die Anforderungen dieser Norm erfüllen.

Ein Nutzeragent, der automatische Medienkonvertierung unterstützt, ist förderlich für weitergehende Barrierefreiheit.

Warum wird das geprüft

Vor bzw. während der Nutzung einer Anwendung sollte die Möglichkeit bestehen, Hinweise zur Bedienung nachzulesen. Eventuell ist sonst die Erfüllung einer Arbeitsaufgabe nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten möglich. Menschen mit Behinderungen dürfen von der Nutzung der Dokumentation nicht ausgeschlossen werden.

Einordnung (Abgrenzung)

Ob die vom Support (Unterstützungsdienst) bereitgestellte Dokumentation barrierefrei ist, wird in Prüfschritt 9.2.4 „Barrierefreie Dokumentation (Unterstützungsdienst)“ geprüft.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 12.1.2 Accessible documentation