Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung ein Autorenwerkzeug gem. Anforderung 8.1 enthält und Umwandlungen zur Neustrukturierung oder Neucodierung enthalten sind.

Wie wird geprüft

Ermitteln, welche Umwandlungsmöglichkeiten die Anwendung bereitstellt, und diese einzeln durchführen.

Sind nach der Umwandlung die wesentlichen Merkmale der Barrierefreiheit weiterhin vorhanden bzw. können diese weiterhin wahrgenommen werden?

Beispiele hierfür sind Überschriften und Strukturmerkmale sowie Alternativtexte. Siehe hierzu auch Beispiele in Anforderung 8.2 (Erstellung barrierefreier Inhalte).

Anforderung (Beschreibung)

Bei Umwandlungen zur Neustrukturierung oder Neucodierung durch das Autorenwerkzeug müssen die Informationen der Barrierefreiheit beibehalten werden.

Eine Umwandlung zur Neustrukturierung trifft zu, wenn die Technologie gleich bleibt und nur strukturelle Merkmale des Inhalts geändert werden. Dies trifft bspw. bei einer anderen Tabellen-Ausrichtung oder einer neuen Seitenaufteilung zu.

Eine Umwandlung zur Neucodierung trifft zu, wenn sich die Technologie zur Codierung der Inhalte ändert. Dies betrifft bspw. die Erstellung eines PDF-Dokuments aus einer HTML-Ansicht innerhalb der Anwendung.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.8.3 Preservation of accessibility information in transformations