Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung ein Autorenwerkzeug enthält und das Zielformat barrierefreie Inhalte unterstützt.

Als Autorenwerkzeuge bezeichnet man Software, mit der andere Informationsprodukte erstellt werden können, wie zum Beispiel Online-Hilfen oder Online-Kurse. Zu den Autorenwerkzeugen zählen auch Content Management Systeme.

Wie wird geprüft

Welche Ausgabe wird durch das Autorenwerkzeug erzeugt?

Kann dieses Ausgabeformat barrierefrei gestaltet werden, da es sich bspw. um eine HTML- oder PDF-Ausgabe oder ein vergleichbares Zielformat handelt? 

Wenn ja, sind alle Anforderungen 8.2 bis 8.5 sind zunächst einzeln zu prüfen und zu bewerten.

Bewertung

  • In dieser Anforderung wird die Gesamt-Zugänglichkeit bewertet, die sich aus den Einzelbewertungen der Prüfschritte 8.2 bis 8.5 ergibt. 
    Nur wenn alle Prüfschritte 8.2 bis 8.5 “erfüllt” bzw. “nicht anwendbar” bewertet werden, gilt auch dieser Prüfschritt “erfüllt”.
  • Ist dieser Prüfschritt „nicht anwendbar“, so sind auch die Prüfschritte 8.1 bis 8.5 als “nicht anwendbar” zu bewerten.

Anforderung (Beschreibung)

Autorenwerkzeuge müssen mit 8.2 bis 8.5 insoweit übereinstimmen, dass Informationen, die für die Barrierefreiheit erforderlich sind, von dem Format unterstützt werden, das für die Ausgabe des Autorenwerkzeugs verwendet wird.

Warum wird das geprüft

Wird ein Autorenwerkzeug verwendet, so muss es für die Administratoren möglich sein, barrierefreie Inhalte für die Anwender zu erstellen.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.8.1 Content technology