Dieser Prüfschritt ist anwendbar, wenn es sich um eine Software handelt, die eine Benutzerschnittstelle zur Plattform bereitstellt.

Wie ist zu prüfen

Vorprüfung:

  • Stellt die Software eine Benutzerschnittstelle zur Plattform bereit?
  • Welche Zugänglichkeitsmerkmale in der Plattform dokumentiert?

Prüfung:

Bei der Nutzung dürfen die Barrierefreiheitsfunktionen nicht unterbrochen werden.

Beispiele

  • Überschreiben von Tastaturbefehlen. Hier müsste der Nutzer die Unterbrechung durch die Einstellungen ändern können. Alternativ muss der Nutzer beim ersten Vorkommen darauf hingewiesen werden, dass eine bestimmte Tastenkombination nicht möglich ist und dieser geänderten Nutzung zustimmen.
  • Das Betriebssystem Windows (andere Betriebssysteme bieten Ähnliches an) bietet die Einstellmöglichkeit der Doppelklickgeschwindigkeit, der Verzögerung der Mausbewegung oder eine Anschlagverzögerung der Tastatur. Zusätzlich gibt es eine Einrastfunktion der Tastatur (sog. „klebende Tasten“, um Tastenkombinationen, die normalerweise gleichzeitig einzugeben sind (Strg+Alt+Entf etc.), nacheinander eingeben zu können). Wenn eine Software die Nutzung dieser Funktionalitäten verhindert, dann ist das eine Unterbrechung der Barrierefreiheitsfunktionen.
  • Wenn die Größe und Art des Mauszeigers (auch der Einfügemarke) mit den Mitteln der Betriebssystem-Einstellungen individuell angepasst wurde, dann darf Software diese Einstellung nicht ändern. Dieses Problem tritt manchmal z.B. in Fotobearbeitungsprogrammen oder Anwendungen für Desktop Publishing auf, in denen z.B. der Auswahlcursor als feines Kreuz dargestellt wird, das für sehbehinderte Menschen in der Regel nur schwer erkennbar ist.

Anforderung

Wenn Software eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, darf sie die in der Plattformdokumentation dokumentierten Barrierefreiheitsfunktionen nicht unterbrechen, es sei denn, dies geschieht während der Ausführung der Software auf Anforderung des Benutzers.

  • Bei der Nutzung der Software dürfen Zugänglichkeitsmerkmale nicht unterbrochen werden.
  • Ausnahmen:
    • Über die Einstellungen, kann eine Unterbrechung verhindert werden.
    • Es erfolgt eine Nutzerrückfrage und die Unterbrechung erfolgt nur, wenn der Nutzer zustimmt.

Verweis

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.6.2 No disruption of accessibility features