Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität anwendbar.

Wie wird geprüft

Prüfen, ob Screenreader zumindest bei einigen Elementen der Anwendungssoftware etwas Sinnvolles ausgeben. Ist dies der Fall, ist dieser Prüfschritt erfüllt. Die vollständige barrierefreie Programmierung einer Anwendung wird bereits in den Kapiteln 11.1 – 11.4 geprüft.

Beispiele

Beim Tabben durch eine Anwendung reagiert der Screenreader entsprechend dem gerade fokussierten Element und gibt dessen Namen, evtl. zusätzlich dessen Rolle, Wert und Status aus.

Bewertung

Anwendungssoftware sollte an den Accessibility-Standard des Betriebssystems, des Browsers etc. angepasst sein, also mit der zur Verfügung stehenden Accessibility API kommunizieren.

Anforderung (Beschreibung)

Besitzt ein Betriebssystem (ein Browser, eine Virtualisierungs-Software oder eine Remote Desktop-Umgebung) keine Accessibility-API, so ist das eine Blockade. Andernfalls ist dieser Prüfschritt erfüllt.

Warum wird das geprüft

Barrierefrei zu entwickelnde Software sollte bei der Programmierung auch die Kompatibilität mit einer möglichst hohen Anzahl an Accessibility APIs anstreben. So ist es z.B. mit der Programmiersprache Python möglich, eine barrierefreie Anwendung für Windows, macOS und Linux zugleich zu programmieren.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.5.2.3 Use of accessibility services
  • WCAG v2.1 Kap. 5.2.4 Only Accessibility-Supported Ways of Using Technologies