Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität und immer dann anwendbar, wenn die zu prüfende Oberfläche Bedienelemente enthält.

Es wird davon ausgegangen, dass die Prüferin / der Prüfer sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen-Bezeichnungen bekannt sind und auf die der API (z.B. bei der Prüfung mit Accessibility Insights) übertragen werden können.

Wie wird geprüft

  • Prüfen, ob ein bestimmter Screenreader für die Anwendung empfohlen wird. Falls ja, diesen zur Prüfung verwenden (führt in der Regel bei 4.1.2 zu Einschränkungen).
  • Screenreader aktivieren.
  • Sofern verfügbare Handlungen ausgegeben werden, versuchen, diese auszuführen.
  • Lässt sich die Handlung ausführen, ist der Prüfschritt erfüllt. Verhindern Sicherheitseinstellungen das Ausführen der Handlungen, ist dieser Prüfschritt nicht anwendbar.

Beispiele

  • Beim ersten Fokussieren einer Gruppe von Radiobuttons gibt der Screenreader den Wert des zuerst fokussierten Elements aus und darauf etwas wie „Sie ändern die Auswahl mit den Pfeiltasten“. Durch drücken der Pfeiltasten gelangt man zum nächsten bzw. vorherigen Radiobutton.
  • Beim Fokussieren einer Reiter-Navigation (Tab-Navigation) gibt der Screenreader „Sie navigieren mit den Pfeiltasten“ aus.
  • Im obigen Beispiel wäre der Prüfschritt nicht erfüllt, wenn man an Stelle der Pfeiltasten die Tab-Taste verwenden müsste.
  • Beim Navigieren stößt der Screenreader auf eine Schriftgrafik ohne textliche Alternative. Der Screenreader bietet an, eventuell vorhandene Schriftgrafiken per OCR (optical character recognition) zu erkennen. Die Sicherheitseinstellungen des Betriebssystems verhindern jedoch das Auslesen grafisch dargestellter Bildschirminhalte. Für dieses Element wäre der Prüfschritt dann nicht anwendbar.

Anforderung (Beschreibung)

Wenn es die Sicherheitsanforderungen zulassen, muss die Software, die Ausführung der entsprechend in Prüfschritt 5.2.11 offengelegten Handlungen durch Software der Assistenztechnologien erlauben, indem sie die Dienste wie in Prüfschritt 5.2.3 beschrieben verwendet.

Warum wird das geprüft

Screenreader geben nicht immer die möglichen Handlungen aus, die durch die Property-Werte beschrieben sind, sonder „raten“ mögliche Handlungen auf Grund einer intelligenten Programmierung. Sofern die vom Screenreader „vorgeschlagene“ Handlung unpassend ist, ist der Prüfschritt für dieses Element nicht erfüllt und dem Auftraggeber kann der Hinweis gegeben werden, dass an dieser Stelle korrekte Property-Werte nachgepflegt werden müssen.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.5.2.12 Execution of available actions