Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung sich bewegende Inhalte enthält.

Ausnahme: der Inhalt wird nicht parallel zu anderen Inhalten dargestellt, also z. B. als eigener Dialog.

Wie wird geprüft

Prüfen, ob sich bewegende Elemente nach spätestens fünf Sekunden automatisch enden, oder ob sie abschaltbar sind. Die Möglichkeit zum Abschalten der Bewegung (z.B. Button, Hinweis auf Tastaturbefehl) muss unmittelbar in der Nähe des sich bewegenden Elements angeordnet sein.

Feststellen, ob sich bei dem animierten Inhalt eine Schaltfläche befindet, mit der man die Bewegung stoppen kann, eine gleichwertige nicht-animierte Version der Inhalte laden kann, oder ob es eine klare Anweisung gibt, wie die Bewegung mit der Tastatur angehalten werden kann.

Prüfen, ob die Bewegung tatsächlich anhält und auch nicht wieder automatisch beginnt.

Prüfen, ob bei erneuter Bedienung die Bewegung an derselben Stelle wieder aufgenommen wird, bzw. bei einem aktualisierten Stand, falls es ich um eine Real-Time-Anwendung handelt.

Prüfen, ob es Inhalte gibt, die sich selbst periodisch aktualisieren. Die Möglichkeit zum Abschalten der Aktualisierung muss analog wie bei der Bewegung gegeben sein.

Diese Anforderung ist auf alle Inhalte anzuwenden. Jeder Inhalt, ob informativ oder dekorativ, der automatisch aktualisiert wird, blinkt oder sich bewegt, kann eine Zugänglichkeitsbarriere darstellen.

Beispiele

  • Ein Benutzer berührt rollenden Text mit der Maus, wodurch die Textbewegung angehalten wird, was ihm ermöglicht, den Text zu lesen, solange der Mauszeiger darauf steht. Zusätzlich sind Bedienelemente vorhanden, mit denen die Textbewegung angehalten und fortgesetzt werden kann. Ist das Anhalten der Funktion auch bei Tastaturbedienung möglich?
  • Ein Börsenticker hat Bedienelemente, mit denen er angehalten und fortgesetzt werden kann. Bei Wiederaufnahme der Bewegung setzt er bei dem aktuellen Stand der Information wieder ein, denn er ist eine Real-Time-Anwendung. Zusätzlich schreibt er alle Informationen in ein Logbuch, in dem Benutzer ohne Verlust von Informationen in Ruhe lesen können.
  • Ein Fortschrittsbalken oder eine Animation als Teil einer Ladephase gilt als unverzichtbare Anzeige und ist erlaubt.

Anforderung (Beschreibung)

Für das Verschieben, Blinken, Scrollen oder automatische Aktualisieren von Informationen gilt:

Bewegen, blinken, scrollen

Für alle sich bewegenden, blinkenden oder scrollenden Informationen, für die gilt, dass sie

  • automatisch gestartet werden,
  • länger als fünf Sekunden dauern und
  • parallel zu anderen Inhalten angezeigt werden

gibt es einen Mechanismus, mit dem der Benutzer die Bewegung pausieren, stoppen oder ausblenden kann.
Ausnahme: die Bewegung, das Blinken oder das Scrollen ist Teil einer Aktivität, bei der dies unentbehrlich ist.

Automatische Aktualisierung

Für alle sich automatisch aktualisierenden Informationen, die

  • automatisch gestartet und
  • parallel zu anderen Inhalten angezeigt werden,

gibt es einen Mechanismus, mit dem der Benutzer sie anhalten, stoppen oder ausblenden oder die Häufigkeit der Aktualisierung steuern kann, es sei denn, die automatische Aktualisierung ist Teil einer Aktivität, bei der dies wichtig ist.

Anmerkung

Eine Animation, die als Teil einer Ladephase oder einer ähnlichen Situation gezeigt wird, kann als unverzichtbar angesehen werden, wenn für alle Benutzer während dieser Phase keine Interaktion stattfinden kann und wenn es Benutzer verwirren oder dazu führen könnte, dass sie denken, dass der Inhalt eingefroren oder defekt sei, wenn der Fortschritt nicht angezeigt wird.

Warum wird das geprüft

Viele Benutzer haben Schwierigkeiten, blinkende oder sich bewegende Inhalte zu lesen. Personen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Leseschwierigkeiten benötigen Zeit zur Verarbeitung der Informationen, um diese verstehen zu können.

Interaktive bewegte Inhalte können daher vor allem für Benutzer mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen problematisch sein.

Einordnung (Abgrenzung)

Anforderungen in Bezug auf flackernden oder blinkenden Inhalt werden in 2.3.1 „Verzicht auf Flackern“ geprüft.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.2.2.2 Pause, stop, hide
  • WCAG v2.1 Kap. 2.2.2 Pause, stop, hide