Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn aufgezeichnete Videos mit synchronisiertem Ton und Bild bereitgestellt werden. Sogenannte „synchrone“ oder „synchronisierte“ Videos enthalten im Gegensatz zu „Nur“-Video-Formaten sowohl Bild als auch Ton.

Wie wird geprüft

Videos identifizieren und prüfen, ob für alle informationstragenden visuellen Videoinhalte eine Audiodeskription bereitgestellt wird.

Beispiele

  • In einem Video wird der Testzugang der Software beschrieben, der Zugangscode für den Account wird dargestellt. Eine Audiodeskription ist erforderlich.
  • Oft kann die Handlung eines Videos nur über die Tonspur gut verfolgt werden. Einen Nachrichtensprecher muss man nicht notwendigerweise sehen.
  • In Reportagen hingegen werden oft Informationen über das Bild vermittelt, die Teil der Reportage sind (zum Bespiel Tier-Reportagen). Blinden Zuschauern müssen diese Bildinformationen in einer Audiodeskription beschrieben werden.

Anforderung (Beschreibung)

Aufgezeichnete Inhalte (Videos) verfügen über eine Audiodeskription. Die Audiodeskription erweitert die Haupttonspur um Informationen zu Aktionen, Charakteren, Szenenänderungen und Bildschirmtext. Wichtige Informationen die in der Haupttonspur (Sprecher) nicht gesprochen werden, gehen somit nicht verloren.

Warum wird das geprüft

Durch eine Audiodeskription kann sichergestellt werden, dass auch Blinde und sehbehinderte Benutzer zusätzliche Inhalte (siehe Anforderung) verstehen. Darüber hinaus bieten Audiodeskriptionen auch Benutzern mit kognitiven Einschränkungen eine alternative Möglichkeit über diese Inhalte zu verfügen.

Einordnung (Abgrenzung)

In diesem Prüfschritt geht es darum, dass eine Audiodeskription vorhanden ist. Sofern bereits in Prüfschritt 1.2.3 festgestellt wurde, dass eine Audiodeskription (und nicht nur eine Textalternative) vorhanden ist, ist dieser Prüfschritt automatisch erfüllt.

Verweise (Referenzen)