Dieser Prüfschritt ist bereits über den Punkt „11.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar“ abgedeckt. Die entsprechende Bewertung des Prüfschritts „11.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar“ gilt gleichermaßen für dieses Kriterium. Eine eigene Prüfung dieses Kriteriums ist nicht notwendig.

Anforderung (Beschreibung)

Bietet die APP ein visuell sichtbares Bedienelement zum Sperren oder Umschalten, muss die APP mindestens einen Bedienmodus bereitstellen, in dem der Status des Bedienelementes entweder durch Berührung oder durch Ton bestimmt werden kann, ohne den Status des Elements direkt zu verändern.

Warum wird das geprüft

Bedienelemente, die einen bestimmten Status einnehmen und visuell darstellen, müssen diesen Status auch auf einer semantischen Ebene besitzen. Hilfsmitteltechnologien können dadurch all das, was optisch voneinander unterscheidbar ist, auch über die Accessibility API der jeweiligen Plattform als unterscheidbar ausgeben. Dies ist notwendig, damit auch Benutzerinnen und Benutzer von z. B. Screenreadern den Status eines Bedienelements wahrnehmen können. Zudem ist es notwendig, dass beim Ermitteln des Status mit Hilfe von assistiver Technologie bei Fokuserhalt der Status nicht direkt geändert wird. Zum Ändern des Status ist eine explizite Bestätigung zwingend erforderlich.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 5.6.1 Tactile or auditory status
  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.4.1.2 Name, role, value
  • WCAG v2.1 Kapitel 4.1.2 Name, role, value