Dieser Prüfschritt ist anwendbar, wenn die APP Konvertierungen von Inhalten der APP in andere Formate zulässt. Bietet die APP keine Konvertierungsmöglichkeiten an, ist der Prüfschritt nicht anwendbar.

Wie wird geprüft

  • Prüfen, ob die APP eine Konvertierungs- oder Exportfunktion anbietet.
  • Konvertierung/Export durchführen und im Zielformat überprüfen, ob Barrierefreiheitsinformationen im Zielformat erhalten geblieben sind, bzw. ob das Zielformat den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht.
  • Informationen, die vom Zielformat nicht unterstützt werden, dürfen bei der Prüfung nicht berücksichtigt werden.
  • Der jeweilige Umfang der Prüfung kann variieren und ist unter Umständen von den Empfehlungen oder Regularien von Bund oder Bundesland abhängig.

Beispiele

  • Eine APP bietet den Export von Inhalten ins Zielformat PDF an. Nach dem Export sind im PDF Überschriftsebenen, Alternativtexte und Tabelleninformationen erhalten geblieben, das PDF entspricht den Anforderungen an Barrierefreiheit.

Anforderung (Beschreibung)

Wenn die APP Konvertierungsmöglichkeiten in andere Formate anbietet, müssen vorhandene Barrierefreiheitsinformationen im Zielformat übernommen werden, wenn das Zielformat diese Informationen grundsätzlich unterstützt.

Warum wird das geprüft

Ursprünglich barrierefreie Inhalte, die in ein abweichendes Zielformat konvertiert werden, müssen im Zielformat weiterhin barrierefrei sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass der jeweilige Nutzer auch das Zielformat weiterhin verwenden kann.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 5.4 Preservation of accessibility information during conversion
  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 10 Non-web documents