Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die APP ein Autorenwerkzeug gemäß Anforderung „11.8.1 Inhaltstechnologie“ enthält.

Wie wird geprüft

Das Autorenwerkzeug der APP muss die Erzeugung barrierefreier Web- und Nicht-Web-Inhalte (bspw. Blog-Kommentare oder PDF-Dokumente) ermöglichen und den Benutzer dabei unterstützen.

Prüfen, welche Elemente in der APP verwendet werden, die für die Barrierefreiheit relevant sind.

Beispiele für Elemente sind

  • Absätze
  • Schriftformatierung (fett, kursiv, etc.)
  • Überschriften
  • Listen
  • Tabellen
  • Bilder
  • Videos
  • etc.

Beispiele

Schritt 1: Prüfen, ob die Inhalte barrierefrei gestaltet werden können, bspw.:

  • Überschriften.
    Erfüllt: Überschriften können durch eine entsprechende Formatierung ausgezeichnet werden.
    Fehler: Überschriften können nur durch Änderung der Schriftgröße optisch hervorgehoben werden.
  • Bilder
    Erfüllt: Alternativtexte können hinzugefügt/geändert werden. Auch ein leerer Alternativtext für Layoutbilder ist möglich. Der Benutzer wird auf die Bedeutung hingewiesen oder es gibt Beispiele.
    Fehler: Es gibt keine ausreichende Möglichkeit Alternativtexte hinzuzufügen oder die Eingabe von Text ist ein Pflichtfeld.
  • Tabellen
    Erfüllt: Tabellenüberschriften (Zeilen oder Spalten) können ausgezeichnet werden.
    Fehler: Es gibt keine Möglichkeit Tabellenüberschriften auszuzeichnen.
  • Video
    Erfüllt: Dem Video können Untertitel manuell hinzugefügt oder nachbearbeitet werden.
    Fehler: Es gibt keine Möglichkeit Untertitel zu bearbeiten.

Schritt 2: Prüfung, ob eine Benutzerunterstützung vorhanden ist, bspw.:

  • Hilfestellung am Element bzw. via Taste
  • Hilfestellung auf der jeweiligen Seite
  • eine allgemeine Hilfe zur Erstellung der Inhalte
  • eine Schulung für die Benutzer
  • etc.

Anforderung (Beschreibung)

Autorenwerkzeuge müssen die Erstellung von Inhalten ermöglichen und anleiten, welche mit den Anforderungen für Webinhalte oder Nicht-Webinhalte (Dokumente) übereinstimmen, soweit anwendbar.

Anmerkung: Autorenwerkzeuge dürfen sich auf zusätzliche Werkzeuge stützen, wenn die Konformität mit bestimmten Anforderungen von einem einzelnen Werkzeug nicht erreicht werden kann. Ein Videobearbeitungswerkzeug z. B. kann die Erstellung von Videodateien für die Verbreitung über Fernsehrundfunk und das Web ermöglichen, die Erstellung von Untertiteldateien für unterschiedliche Formate kann jedoch durch ein anderes Werkzeug bereitgestellt werden.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.8.2 Accessible content creation
  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 9 Web
  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel10 Non-web documents