Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die APP ein Autorenwerkzeug enthält (bspw. eine Kommentarfunktion oder eine PDF-Ausgabe) und das Zielformat barrierefreie Inhalte unterstützt. Im APP-Umfeld sind derartige Funktionen eher ungewöhnlich.

Wie wird geprüft

Welche Ausgabe wird durch das Autorenwerkzeug erzeugt?

Kann dieses Ausgabeformat barrierefrei gestaltet werden, da es sich bspw. um eine HTML- oder PDF-Ausgabe oder ein vergleichbares Zielformat handelt?

Wenn ja, sind die Anforderungen 11.8.2 bis 11.8.5 zunächst einzeln zu prüfen und zu bewerten.

Bewertung

  • In dieser Anforderung wird die Gesamt-Zugänglichkeit bewertet, die sich aus den Einzelbewertungen der Prüfschritte 11.8.2 bis 11.8.5 ergibt.
    Nur wenn alle Prüfschritte 11.8.2 bis 11.8.5 „erfüllt” bzw. „nicht anwendbar” bewertet werden, gilt auch dieser Prüfschritt „erfüllt”.
  • Ist dieser Prüfschritt „nicht anwendbar“, so sind auch die Prüfschritte 11.8.2 bis 11.8.5 als „nicht anwendbar” zu bewerten.

Anforderung (Beschreibung)

Autorenwerkzeuge müssen mit 11.8.2 bis 11.8.5 insoweit übereinstimmen, dass Informationen, die für die Barrierefreiheit erforderlich sind, von dem Format unterstützt werden, das für die Ausgabe des Autorenwerkzeugs verwendet wird.

Warum wird das geprüft

Wird ein Autorenwerkzeug verwendet, so muss es für die Administratoren möglich sein, barrierefreie Inhalte für die Anwender zu erstellen.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.8.1 Content technology