Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität und immer dann anwendbar, wenn die zu prüfende Oberfläche Bedienelemente enthält.

Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfer*in sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen- und Wertebezeichnungen bekannt sind. Ebenso müssen Kenntnisse in der Verwendung der weiteren assistiven Systeme vorhanden sein.

Wie wird geprüft

  • Prüfen, ob die Benutzeroberfläche Elemente enthält, deren Zustand durch Interaktion verändert werden kann.
  • Screenreader aktivieren.
  • Versuchen, die Änderungen, die mit einem einfachen Tipp im normalen Modus ausgeführt werden können, auch mit Nutzung des Screenreaders via Doppeltipp auszulösen.

Beispiele

  • Eine Umschalttaste ändert ihren Status visuell nach Tippen von an auf aus oder umgekehrt. Im Screenreader-Modus ist das Veralten nach Doppeltippen analog, sofern die Umschalttaste zuvor den Fokus erhalten hat.
  • Ein Kontrollkästchen ändert seinen Status visuell nach Tippen von markiert auf nicht markiert oder umgekehrt. Im Screenreader-Modus ist das Veralten nach Doppeltippen analog, sofern das Kontrollkästchen zuvor den Fokus erhalten hat.

Anforderung (Beschreibung)

Wenn es die Sicherheitsanforderungen zulassen, muss die APP, die eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, den Assistenztechnologien die Änderung von Zuständen und Eigenschaften von Benutzungsschnittstellen-Elementen erlauben, sofern der Benutzer diese Elemente ändern kann, indem sie die Dienste wie in Prüfschritt „11.5.2.3 Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten“ beschrieben verwendet. Eine korrekte Änderungsbenachrichtigung wird im Prüfschritt „11.5.2.15 Änderungsbenachrichtigung“ geprüft.

Warum wird das geprüft

Wenn eine Nutzung einer APP im normalen Modus möglich ist, darf die Nutzung von Hilfsmitteltechnologien nicht dazu führen, dass diese Nutzbarkeit eingeschränkt wird.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.5.2.16 Modifications of states and properties