Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität und immer dann anwendbar, wenn die zu prüfende Oberfläche Eingabefelder für Text enthält. Ist die APP besonderen Sicherheitsvorschriften unterworfen, kann der Prüfschritt möglicherweise nur teilweise oder sogar gar nicht anwendbar sein.

Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfer*in sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen- und Wertebezeichnungen bekannt sind. Ebenso müssen Kenntnisse in der Verwendung der weiteren assistiven Systeme vorhanden sein.

Wie wird geprüft

  • Screenreader aktivieren.
  • Fokus in das Eingabefeld setzen.
  • Beispielhaften Text, idealerweise mit mehreren Worten einfügen. Der eingegebene Text soll über das Eingabefeld hinaus gehen.
  • Mit Hilfe der internen Tastatur, des Rotors bei iOS und der Komfort-Funktion bei Android prüfen, ob Wörter und Zeichen erreicht, markiert und bearbeitet werden können.
  • Test mit aktivem Zoom wiederholen.
  • Test mit externer Tastatur wiederholen.

Beispiele

Erfüllt

  • Beim Navigieren im Modus „Wörter“ mit dem Rotor bei iOS liest der Screenreader das jeweilige Wort, an dessen Ende der Cursor anliegt, vor.
  • Beim Navigieren im Modus „Zeichen“ mit dem Rotor bei iOS liest der Screenreader das jeweilige Zeichen, an dessen Ende der Cursor anliegt, vor.
  • Bei Markierung von Text liest der Screenreader die jeweilige markierte Stelle vor.

Fehler

Beim Navigieren im jeweiligen Modus liest der Screenreader fehlerhafte Inhalte oder andere Kombinationen vor.

Anforderung (Beschreibung)

Wenn es die Sicherheitsanforderungen zulassen, muss die APP, die eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, den Assistenztechnologien

  • die Änderung von Fokus,
  • Texteingabeposition und
  • Auswahlattributen von Benutzungsschnittstellen-Elementen erlauben,

indem sie die Dienste wie in Prüfschritt „11.5.2.3 Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten“ beschrieben verwendet.

Warum wird das geprüft

Wenn Texteingaben in Eingabefeldern erwartet werden, muss für Menschen mit Sehbehinderung eine optimale Änderung der Inhalte ermöglicht werden. Die Nachverfolgung von Position und Fokus wird im Prüfschritt „11.5.2.13 Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute“ geprüft.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.5.2.14 Modification of focus and selection attributes