Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität und immer dann anwendbar, wenn die zu prüfende Oberfläche Bedienelemente enthält.

Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfer*in sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen- und Wertebezeichnungen bekannt sind. Ebenso müssen Kenntnisse in der Verwendung der weiteren assistiven Systeme vorhanden sein.

Wie wird geprüft

  • Screenreader aktivieren.
  • Den Fokus des Screenreaders zu einem Element bewegen, das eine Aktion erfordert. Dies können beispielsweise Eingabefelder, Auswahlschalter, Kontrollkästchen oder eine OK-Taste sein.
  • Der Prüfschritt ist erfüllt, wenn sich die notwendige Aktion aus der Screenreader-Ausgabe erschließen lässt und korrekt ist.
  • Manchmal geben Screenreader auch falsche Aktionen aus. Das passiert z. B. dann, wenn eine Ausklappliste semantisch ein Eingabefeld ist. Der Screenreader würde dann bspw. „geben Sie Text ein“ ausgeben, obwohl kein Text eingebeben werden kann. Bei einem Kombinationsfeld mit Auto-Vervollständigung wäre diese Ausgabe dagegen korrekt.

Beispiele

  • Beim ersten Fokussieren einer Gruppe von Auswahlschaltern gibt der Screenreader den Wert des zuerst fokussierten Elements aus und darauf „Zum Ändern doppeltippen“.
  • Beim Springen in ein Eingabefeld gibt der Screenreader „Zum Einfügen von Text doppeltippen“ aus.

Beispiele für korrekte Ausgaben

  • Auswahlschalter:
    „Auswahlschalter, ausgewählt/nicht ausgewählt, Gruppe, Name, Zum Ändern doppeltippen“
  • Kontrollkästchen:
    „Kontrollkästchen, aktiviert/nicht aktiviert, Name, Zum Ändern doppelt tippen“
  • Ausklappliste:
    „Ausklappliste, ‚Gruppenüberschrift/Bezeichnung‘, nicht erweitert, zum Ausklappen doppeltippen“;
    „Ausklappliste, ‚Gruppenüberschrift/Bezeichnung‘, erweitert, nichts markiert, zum Wählen nach links oder rechts wischen, zum Auswählen doppeltippen“;
    „Ausklappliste, ‚Gruppenüberschrift/Bezeichnung‘, erweitert, markiert, ‚Position‘ von ‚Grenze‘ (bspw. 3 von 12), zum Wählen nach links oder rechts wischen, zum Auswählen doppeltippen“

Anforderung (Beschreibung)

Wenn die APP eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, muss sie eine Liste der verfügbaren Handlungen, die an einem Element durchgeführt werden können, durch die Assistenztechnologien erkennbar machen, indem sie die Dienste wie in Prüfschritt „11.5.2.3 Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten“ beschrieben verwendet.

Warum wird das geprüft

Häufig ist es bei der Navigation durch APPs nicht klar, welche Aktionen zu einem Bedienelement auf welche Art zum Ziel führen. Sofern die entsprechenden Eigenschaften korrekte Werte anbieten, können Screenreader die jeweils notwendige Aktion ausgeben.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.5.2.11 List of available actions