Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität und immer dann anwendbar, wenn die zu prüfende Oberfläche unformatierten, formatierten oder formatierbaren Text enthält.

Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfer*in sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen- und Wertebezeichnungen bekannt sind. Ebenso müssen Kenntnisse in der Verwendung der weiteren assistiven Systeme vorhanden sein.

Wie wird geprüft

  • Screenreader aktivieren.
  • Textbausteine (Überschriften, Texte, Teaser-Container mit Text) annavigieren und prüfen, ob die Screenreader die visuellen Inhalte identisch wiedergeben.
  • Die Ausgabe von Formatierungen ist offiziell gefordert und bedingt wünschenswert, aber oftmals für blinde User eher störend.
  • Hinweis: Gerade bei Headermotiven ist oftmals die Headline nicht als eigener Textbaustein vorliegend, sondern liegt im Bild. Erwartet wird aber, dass auch solche Texte ausgegeben werden. Demnach auch den Fokus auf Bilder mit Texten legen.
  • Screenreader deaktivieren.
  • Zoom aktivieren.
  • Textbausteine (Überschriften, Texte, Teaser-Container mit Text) mit aktivem Zoom annavigieren und prüfen, ob die Texte und deren Formatierungen nach wie vor korrekt dargestellt werden.

Beispiele

Erfüllt

  • Eine Textpassage enthält Formatierungen (bspw. Fett, Kursiv, Unterstrichen, Farbig). Es wird erwartet, dass die Formatierungen an der jeweiligen Stelle korrekt mit ausgegeben werden.
  • Eine APP verfügt über einen Text Editor, mit dem Stellen des Texts unterschiedlich formatiert werden können. Mit dem Screenreader wird überprüft, ob der formatierte Text tatsächlich die beabsichtigte Formatierung besitzt.

Fehler

  • Auf dem Bildschirm dargestellter Text wird von Screenreadern nicht wiedergegeben und kann auch mit der Vergrößerungsfunktion nicht fokussiert werden, weil es sich um eine Schriftgrafik ohne textliche Alternative handelt.

Anforderung (Beschreibung)

Wenn die APP eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, muss sie

  • die Textinhalte,
  • die Textattribute sowie
  • die Begrenzung des auf dem Bildschirm gerenderten Textes

durch die Assistenztechnologien erkennbar machen, indem sie die Dienste wie in Prüfschritt „11.5.2.3 Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten“ beschrieben verwendet.

Warum wird das geprüft

Nicht nur Text selbst, sondern auch dessen Formatierung kann Informationen vermitteln. Fetter oder kursiv hervorgehobener Text deutet besonders wichtige Informationen innerhalb eines Absatzes an. Überschriften gliedern Texte in sinnvolle Abschnitte. Hilfsmitteltechnologien müssen diese Informationen erfassen können, damit das dahinter liegende Kommunikationskonzept von allen Benutzern nachvollzogen werden kann.

Die Darstellung von Text, ob editierbar oder nicht, ist in Vergrößerungsfunktionalität ein essenzieller Aspekt der Hilfsmittelnutzung. In der Regel wird Vergrößerungsfunktionalität fast ausschließlich zu diesem Zweck verwendet. Wenn Text also nicht erwartungskonform mit Vergrößerungsfunktionalität dargestellt werden kann, ist das verwendete Hilfsmittel nutzlos.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.5.2.10 Text