Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn rechtsverbindliche Aktionen ausgelöst werden können.

Wie wird geprüft

Prüfen, ob in der APP Aktionen vorhanden sind, die für den Benutzer rechtliche Verpflichtungen oder finanzielle Transaktionen zur Folge haben, oder vom Benutzer steuerbare Daten in Datenspeichersystemen geändert oder gelöscht, oder Prüfungsfragen des Benutzers übermittelt werden.

In diesen Fällen ist dem Benutzer die Gelegenheit zu geben, entweder

  • die eingegebenen Daten vor dem Absenden nochmals zu überprüfen oder
  • zu bestätigen oder
  • die gesendeten Daten zurückrufen bzw. die Aktion rückgängig zu machen.

Testvorgehen

Geben Sie alle Daten ein und überprüfen Sie, ob die ausgelösten Aktionen rückgängig gemacht werden können, oder ob ein Bestätigungsdialog angezeigt wird.

Beispiele

  • Ein Antrag besteht aus mehreren Prozessschritten. Im letzten Prozessschritt werden alle Daten in einer Übersicht angezeigt. Der Benutzer kann Korrekturen vornehmen, bevor er den Antrag absendet.
  • In einer Übersicht können Datensätze gelöscht werden. Vor dem Löschen erfolgt eine Benutzer-Rückfrage, so dass der Vorgang noch abgebrochen werden kann.
  • Ein Benutzer schreibt einen Antrag in ein E-Mail-Formular und drückt dabei versehentlich auf E-Mail absenden. Da diese Aktion nicht rückgängig gemacht werden kann, wird ein Bestätigungsdialog angezeigt, bevor wirklich versendet wird.

Anforderung (Beschreibung)

Für APPs, die für den Benutzer rechtliche Verpflichtungen oder finanzielle Transaktionen zur Folge hat, die vom Benutzer steuerbare Daten in Datenspeichersystemen ändert oder löscht oder Prüfungsfragen des Benutzers übermittelt, gilt mindestens eine der folgenden Aussagen:

  • Rückgängig: Übermittlungen sind umkehrbar.
  • Geprüft: Vom Benutzer eingegebene Daten werden auf Eingabefehler überprüft und dem Benutzer wird die Möglichkeit gegeben, diese zu korrigieren.
  • Bestätigt: Die Eingaben können überprüft, bestätigt und korrigiert werden, bevor die Übermittlung abgeschlossen wird.

Warum wird das geprüft

Alle Benutzer müssen die Möglichkeit erhalten, wichtige Eingaben nochmals zu überprüfen oder abzubrechen. Bei beeinträchtigten Benutzern ist das Risiko von Fehleingaben erhöht. Bspw. können sehbehinderte Benutzer häufig nur einen kleinen Teil der Anzeige wahrnehmen und dadurch leichter unabsichtlich Aktionen auslösen.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.3.3.4 Error prevention (legal, financial, data)
  • WCAG v2.1 Kapitel 3.3.4 Error prevention (legal, financial, data)
  • ISO 9241-171 Kapitel 8.4.3 „Rückgängig“- und/oder „Bestätigen“-Funktionen zur Verfügung stellen