Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

Wie wird geprüft

Prüfen, ob Informationen nur über Farbe vermittelt werden. Farbe darf nicht als einziges visuelles Mittel benutzt werden, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung zu kennzeichnen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein Element zu unterscheiden.

Prüfen, ob die Farbinformationen zusätzlich durch Text oder durch andere visuelle Mittel wie Symbole, Fettschrift, Unterstreichung, Kontrast, Einrückung etc. vermittelt werden.

Bei diesem Prüfschritt geht es um die visuelle Gestaltung der APP. Benutzer mit einer Sehbehinderung erkennen Farben oftmals nicht ausreichend, um Farbunterschiede sicher wahrzunehmen.

Farbunterschiede dürfen nur dann ohne ein zusätzliches grafisches Merkmal zur Übermittlung von Bedeutungsunterschieden verwendet werden, wenn der Helligkeitskontrast ausreicht.

Beispiele

Erfüllt

  • Überschriften sind zusätzlich eingerückt oder durch eine andere Schriftgröße hervorgehoben.
  • Linien in Schaubildern sind zusätzlich gestrichelt oder durchgezogen.
  • Flächen haben unterscheidbare Muster.
  • Der aktive Menüpunkt der APP erhält als Abgrenzung zu den übrigen Menüpunkten eine grafische Markierung, etwa einen Rahmen oder einen Punkt.
  • Als Markierung wird eine Invertierung von Vorder- und Hintergrundfarbe verwendet.
  • Rot wird verwendet, um einen Benutzer zu warnen. Die Farbinformation wird durch einen Text ergänzt, bspw. „Warnung“.
  • Grün wird verwendet, um eine erfolgreiche Aktion zu bestätigen. Die Farbe wird durch ein grafisches Symbol (OK-Haken) ergänzt.
  • Bei einer Projektampel werden Zustände nicht nur einen farblichen Kreis markiert (rot, orange, grün) vermittelt, sondern zusätzlich durch unterschiedliche Formen, wie bspw. Dreieck, Rechteck, Kreis.

Fehler

  • Bei einem Projektampel werden Zustände nur einen farblichen Kreis markiert (rot, orange, grün).
  • Der aktive Menüeintrag unterscheidet sich nur durch Farbe von den anderen Menüeinträgen
  • Links im Fließtext werden nur farblich markiert.

Anforderung (Beschreibung)

Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Antwort auszulösen oder ein visuelles Element zu unterscheiden.

Warum wird das geprüft

Mit diesem Erfolgskriterium soll sichergestellt werden, dass alle Nutzer auf Informationen zugreifen können. Besonders Informationen, die durch Farbunterschiede vermittelt werden, stellen in Problem dar. Wenn die Informationen durch Farbunterschiede in einem Bild (oder einem anderen Nicht-Textformat) übertragen werden, wird die Farbe möglicherweise von farbenblinden Nutzern nicht gesehen. Sehbehinderte Nutzer haben häufig ein eingeschränktes Farbsehen und erkennen Farben oder Farbunterschiede nicht. Darüber hinaus können Personen, die Nur-Text-, Farb- oder Monochrom-Displays und Browser verwenden, nicht auf Informationen zugreifen, welche nur in Farbe dargestellt werden.

Einordnung (Abgrenzung)

Dieses Erfolgskriterium befasst sich speziell mit der Farbwahrnehmung. Andere Formen der Wahrnehmung werden den Prüfschritten 11.1.3.1 – 11.1.3.5 behandelt.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.1.4.1 Use of colour
  • WCAG v2.1 Kapitel 1.4.1 Use of colour