Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Tonspur einer Live-Übertragung Informationen enthält oder enthalten wird. Untertitel müssen als Alternativen bereitgestellt werden.

Wie wird geprüft

Live-Inhalte identifizieren und prüfen, ob diese über einen Untertitel verfügen. Alle wichtigen zusätzliche Informationen müssen für den Benutzer bereitgestellt werden.

  • Liefert der Untertitel inhaltlich dieselben Informationen?
  • Entsprechen die hörbaren Inhalte auch den Untertiteln?
    Hinweis: Dies betrifft auch „nichtsprachliche Informationen“, die für das Verständnis der Handlung wichtig sind. Menschen unterhalten sich während im Hintergrund ein Unfall mit einem lauten Knall passiert.
  • Sind die Untertitel synchron zum Bild bzw. den Lippenbewegungen? Hinweis: Bei Liveübertragungen können die Untertitel aufgrund der technischen Machbarkeit mit leichter Verzögerung angezeigt werden. Die Bewertung liegt im Ermessensspielraum des Prüfers.
  • Zu den nichtsprachlichen Informationen zählen nach Definition der WCAG 2.1:
    • Geräuscheffekte
    • Musik
    • Lachen
    • Identifizierung und Position des Sprechers

Anforderung (Beschreibung)

Für alle Live-Inhalte steht eine Alternative für Benutzer zur Verfügung, welche die gleichen Informationen abdeckt, wie die Aufzeichnung. Dies kann über Untertitel oder eine vollständige Zusammenfassung geschehen. Zusätzliche Informationen, wie Hintergrundgeräusche, die für das Verständnis relevant sind, müssen in den Alternativen ebenfalls zur Verfügung stehen. Die Medienalternative muss nicht exakt der Audio- oder stummen Videodatei entsprechen. Wichtig ist, dass derselbe Inhalt nachvollziehbar wiedergegeben wird. Gibt es beispielsweise mehrere Sprecher, so müssen diese in der Alternative ermittelbar sein.

Warum wird das geprüft

Benutzer, die Einschränkungen des Hörvermögens haben, können über Untertitel auf die Informationen im synchronisierten Medium zugreifen.

Einordnung (Abgrenzung)

  • Aufgezeichnete Videos werden in Prüfschritt „11.1.2.2 Untertitel (aufgezeichnete Videos)“ getestet.
  • Alternativ-Texte für Grafiken und Objekte: Alternativ-Texte für Grafiken und Objekte werden in Prüfschritt „11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte“ getestet.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.1.2.4 Captions (live)
  • WCAG v2.1 Kapitel 1.2.4 Captions (live)