Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn aufgezeichnete Videos mit synchronisiertem Ton und Bild bereitgestellt werden. Sogenannte „synchrone“ oder „synchronisierte“ Videos enthalten im Gegensatz zu „Nur“-Video-Formaten sowohl Bild als auch Ton.

Wie wird geprüft

Aufgezeichnete Medienpräsentationen identifizieren und prüfen, ob diese neben der Audiotonspur über eine Audiodeskription verfügen oder eine Textalternative zur Verfügung steht. Alle relevanten zusätzlichen Informationen müssen für den Benutzer bereitgestellt werden.

  • Die Audiobeschreibung wird auch als „Videobeschreibung“ oder „beschreibende Erzählung“ bezeichnet.
  • Wenn alle Videoinformationen bereits in vorhandenem Audio enthalten sind, ist keine zusätzliche Audiobeschreibung erforderlich.
  • In der Standard-Audiobeschreibung wird der Kommentar während vorhandener Dialogpausen hinzugefügt.
  • Die Audiobeschreibung des Videos enthält Informationen zu Aktionen, Charakteren, Szenenänderungen, Bildschirmtext und anderen visuellen Inhalten.

Anforderung (Beschreibung)

Offene Funktionalität

Für alle aufgezeichneten Inhalte steht eine Alternative zur Verfügung, die die gleichen Informationen abdeckt wie die Aufzeichnung. Dies kann über Untertitel oder eine vollständige Zusammenfassung geschehen. Zusätzliche Informationen, wie Hintergrundgeräusche, die für das Verständnis relevant sind, müssen in den Alternativen ebenfalls zur Verfügung stehen. Die Medienalternative muss nicht exakt der Audio- oder stummen Videodatei entsprechen. Wichtig ist, dass derselbe Inhalt nachvollziehbar wiedergegeben wird. Gibt es beispielsweise mehrere Sprecher, so müssen diese in der Alternative ermittelbar sein.

Geschlossene Funktionalität

Wenn voraufgezeichnete Videoinhalte benötigt werden, um die Nutzung geschlossener Funktionen der APP zu ermöglichen, und wenn die Sprachausgabe als nicht visueller Zugang zu geschlossenen Funktionen bereitgestellt wird, muss die Sprachausgabe gleichwertige Informationen für die voraufgezeichneten Videoinhalte darstellen.
Hinweis: Diese Sprachausgabe kann in Form einer Audiodeskription oder einer auditiven Abschrift des Videoinhalts erfolgen.

Warum wird das geprüft

Durch Audiodeskription oder eine Medienalternative kann sichergestellt werden, dass sowohl Benutzern mit eingeschränktem Seh- als auch Hörvermögen die Inhalte einer Medienpräsentation vollumfänglich zur Verfügung stehen.

Einordnung (Abgrenzung)

  • Live-Video: Live-Videos werden in Prüfschritt „11.1.2.4 Untertitel (Live-Videos)“ getestet.
  • Alternativ-Texte für Grafiken und Objekte: Alternativ-Texte für Grafiken und Objekte werden in Prüfschritt „11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte“ getestet.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.1.2.3 Audio description or media alternative (pre-recorded)
  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 5.1.3.7 Speech output for video information
  • WCAG v2.1 Kapitel 1.2.3 Audio description or media alternative (pre-recorded)