Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die APP aufgezeichnete Videos mit Tonspur anbietet. Sogenannte „synchrone“ oder „synchronisierte“ Videos enthalten im Gegensatz zu „Nur“-Video-Formaten Bild und Ton. Wenn die Tonspur des aufgezeichneten Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.

Wie wird geprüft

Aufgezeichnete Videos identifizieren und prüfen, ob diese über Untertitel verfügen. Auch alle wichtigen zusätzlichen Informationen müssen für den Benutzer bereitgestellt werden.

  • Liefert der Untertitel inhaltlich dieselben Informationen?
  • Entsprechen die hörbaren Inhalte auch den Untertiteln?
    Hinweis: Dies betrifft auch „nichtsprachliche Informationen“, die für das Verständnis der Handlung wichtig sind. Menschen unterhalten sich während im Hintergrund ein Unfall mit einem lauten Knall passiert.
  • Sind die Untertitel synchron zum Bild bzw. den Lippenbewegungen?
  • Zu den „nichtsprachlichen Informationen“ zählen nach Definition der WCAG 2.1:
    • Geräuscheffekte
    • Musik
    • Lachen
    • Identifizierung und Position des Sprechers
  • Sind keine Untertitel vorhanden, ist zu prüfen, ob das Video als ergänzende Medienalternative zum Text angeboten wird. Dabei darf das Video keine wichtigen Informationen über den Text hinaus liefern, sonst benötigt das Video Untertitel. Ist die Medienalternative deutlich erkennbar?

Beispiele

  • Ein Tutorial mit Bildunterschrift (das Video zeigt die Anleitung für einen Prozess in der APP).

Anforderung (Beschreibung)

Untertitel werden für alle Audioinhalte des aufgezeichneten Videoinhalts bereitgestellt, ausgenommen es handelt sich bei der Video-Datei bereits um eine Medienalternative für Text. Ist das der Fall, muss dies klar und deutlich gekennzeichnet sein.

Die Definition für „Untertitel“ in der WCAG 2.1 gib an, dass die „Captions“ in einigen Ländern als Untertitel bezeichnet werden. Manchmal werden sie auch „Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige“ genannt. Nach der Definition der WCAG 2.1 gilt, dass Untertitel sowohl für sprachliche als auch nichtsprachliche Audio-Informationen notwendig sind.

Warum wird das geprüft

Benutzer, die ein eingeschränktes Hörvermögen haben, können über Untertitel auf die Informationen im synchronisierten Medium zugreifen. Des Weiteren helfen Untertitel auch weiteren Nutzern, welche die Sprache, in der das Video vertont ist, nicht als Muttersprache sprechen.

Einordnung (Abgrenzung)

  • Live-Videos: Live-Videos werden in Prüfschritt „11.1.2.4 Untertitel (Live-Videos)“ getestet.
  • Alternativ-Texte für Grafiken und Objekte: Alternativ-Texte für Grafiken und Objekte werden in Prüfschritt „11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte“ getestet.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kapitel 11.1.2.2 Captions (pre-recorded)
  • WCAG v2.1 Kapitel 1.2.2 Captions (pre-recorded)