Barrierefrei mit BIT inklusiv

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert inklusive Arbeitsbedingungen. Eine der Grundvoraussetzungen ist die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik in den Arbeitsstätten (Intranet, Web- und Softwareanwendungen).
Mit der EU Richtlinie RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wurde die Grundlage für die neue  Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 – vom 21. Mai 2019 geschaffen, die unter anderem die barrierefreie Gestaltung von Websites, mobilen Anwendungen, elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung fordert. Damit wurde die Grundlage für eine Vielzahl barrierefreier Arbeitsplätze geschaffen.

BITV-Softwaretest

Der BIT inklusiv BITV-Softwaretest eignet sich zur Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit von Anwendungssoftware, die für den Arbeitsplatz entwickelt wurde.

Die Überprüfung der BITV-Konformität basiert auf den Anforderungen der EU-Richtlinie EN 301 549 Kapitel 11  in der Version 3.2.1.

Anwendbarkeit

  • Plattform-Software
  • Software, die eine Benutzeroberfläche bereitstellt,
  • Autorentools
  • Software, bei der es sich um eine assistive Technologie handelt

Die Anforderungen für des BITV-Softwaretests gelten nicht für Webseiten. Ebenso nicht für Software, die in eine Webseite integriert ist.

Prüfbericht und Bewertungsstufen

Der Prüfbericht enthält eine Dokumentation vorhandener Probleme hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit. Die Anwendung gilt als BITV-konform, wenn alle Prüfschritte „Erfüllt“ oder nur als „Leichte Einschränkung“ bewertet wurden.

Prüfschritte

Hier finden Sie alle Prüfschritte in der Übersicht.

 Bei der Bewertung werden 5 Stufen unterschieden:

  • Erfüllt bzw. nicht anwendbar
  • Leichte Einschränkung (eher erfüllt)
  • Einschränkung (teilweise erfüllt)
  • Barriere (eher nicht erfüllt)
  • Blockade (nicht erfüllt)

BITV-Konformität und Siegel

Wird eine Anwendung durch den BITV-Softwaretest einer BIT-inklusiv-Prüfstelle als BITV-konform bewertet wurde, kann das BITV-Softwaretest- Siegel verwendet und veröffentlicht werden. Auf Wunsch kann die Software auf der Website des BIT-inklusiv-Netzwerks genannt werden.

Siegel BIT-inklusiv Softwaretest

Prüfstellen

Wenn Sie den aktuellen Stand einer Anwendungssoftware hinsichtlich den BITV-Anforderungen für digitale Barrierefreiheit überprüfen lassen möchten, können Sie sich jederzeit mit einer unserer qualifizierten Prüfstellen Kontakt aufnehmen.

Qualitätskodex

Die oben genannten BIT-inklusiv-Prüfstellen haben sich auf folgenden Qualitätskodex geeinigt:

Prüfbericht

Die Gestaltung und das Format des BIT-inklusiv-Prüfberichts kann von der Prüfstelle frei gewählt werden.

Ein BIT-inklusiv-Prüfbericht enthält jedoch immer folgende Angaben:

  • Nennung und Verweis auf das BIT-inklusiv-Prüfverfahren
  • Nennung der beteiligten Prüfer
  • Zeitraum der Prüfung
  • Nennung des Prüfgegenstandes
    inklusive Versionsnummer und Beschreibung der Use-Cases,
  • Gesamtbewertung in Textform (Zusammenfassung)
  • Auflistung aller Prüfschritte mit Bewertung
  • Nennung der Prüfumgebung, z. B. Betriebssystem, verwendete assistive Technologien

Qualitätssicherung

Wurde eine Anwendung durch den BTV-Softwaretest einer BIT-inklusiv-Prüfstelle als BITV-konform bewertet wurde, kann das BITV-Softwaretest-Siegel verwendet und veröffentlicht werden.

Bei Bestätigung der BITV-Konformität bzw. Vergabe des BTV-Softwaretest-Siegels erfolgt immer eine Qualitätssicherung durch einen zweiten qualifizierten Prüfer (4-Augen-Prinzip). Die Qualitätssicherung kann intern innerhalb der Prüfstelle oder durch einen Prüfer einer weiteren Prüfstelle durchgeführt werden.

Beide Prüfer, ggf. Prüfstellen, werden im BIT-inklusiv-Prüfbericht genannt.

Falls wesentliche Änderungen an der Software vorgenommen werden, sollte die „Erklärung der Barrierefreiheit“ aktualisiert und die Barrierefreiheit erneut überprüft werden. Je nach Umfang der Software und der durchgeführten Änderungen kann entweder ein Nachtest (Delta-Test) oder eine vollständige Prüfung erforderlich sein.

Im Sinne eines freiwilligen „Accessibility Statements“ ist eine „Erklärung der Barrierefreiheit“ nur verpflichtend für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen nach §12b BGG (Behindertengleichstellungsgesetz).

Barrierefreie Informationstechnik für inklusives Arbeiten

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht allen Nutzerinnen und Nutzern einen Zugang zum Internet oder zu digitalen Anwendungen. BIT inklusiv ist ein Projekt des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und wurde von 2013 bis 2017 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Anfang 2021 wurde der BITV-Softwaretest durch Mitglieder der BIT-inklusiv-Prüfstellen an die Anforderungen der EN 301 549 v3.1.1 Kapitel 11 angepasst und im Februar 2021 veröffentlicht.

Das Projekt „BIT inklusiv“ setzt sich dafür ein, dass Informationstechnik von Anfang an barrierefrei geplant und entwickelt wird und konzentriert sich auch nicht auf spezielle Anwendungs-Typen, sondern auf Arbeitsplatz-Software im Allgemeinen.


Logo Beratung zur barrierefreier IT
Begleitende und abschließende Tests

DVBS Marburg, Telefon: 06421 94 888 15
Mail: bik-beratungsstelle@dvbs-online.de